TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Damit ist auch dieses Kapitel beendet. Wir können uns nun dem Komplex der Zusatzweiterbildungen widmen. Es handelt sich um die Anträge 2 nebst 2 b - der Antrag auf Drucksache Nr. II-2 a ist zurückgezogen ‑, 55, 24, 63, 57, 50, 53 und 73, 17, 52, 75, 42, 25, 27, 28, 81, 40, 49, 26, 30, 39, 36, 86

(Zuruf: Der ist noch nicht da!)

- er kommt noch ‑, 82, 45, 79, 21, 38, 88 - dieser Antrag wird auch noch verteilt ‑, 9, 10, 83, 46, 65 und 71.

Es gibt den Geschäftsordnungsantrag, die Anträge einzeln aufzurufen. Das hatten wir sowieso vor. Jemand kann dafür, ein anderer dagegen sprechen, sofern das gewünscht wird. Dieses Verfahren haben wir früher auch im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht praktiziert. Herr Thomas stellt den Antrag, den er bereits in Rostock gestellt hat, zuerst die Gegenrede zu hören. Wenn niemand dafür oder dagegen sprechen will, wird direkt abgestimmt. Das können wir auch machen. Wer möchte dem Antrag von Herrn Thomas zustimmen, dass die Anträge einzeln aufgerufen werden, dann nach einer Gegenrede gefragt wird, damit die Antragsteller den Antrag nicht mehr befürworten müssen, da man davon ausgeht, dass sie den Text so gestaltet haben, dass ihre Argumente aus dem Text erkennbar sind, und dass sofort abgestimmt wird, wenn keine Gegenrede gewünscht wird? - Wer ist dagegen? - Dann ist das so beschlossen.

Bevor wir zur Abstimmung über den Antrag 2 kommen, müssen wir über den Antrag auf Drucksache Nr. II-2 b von Frau Dr. Rothe-Kirchberger abstimmen, wonach der Vorstandsantrag um einen weiteren Spiegelstrich „Psychosomatische Grundversorgung“ ergänzt werden soll. Möchte jemand gegen diesen Antrag sprechen? - Der Referent, bitte.

Dr. Koch, Referent:

Meine Damen und Herren! Ich habe heute Morgen vorgetragen, dass wir die Fortbildung als eine berufsbegleitende Weiterbildung aufgetrennt haben in die reinen Fortbildungsmaßnahmen, auch diejenigen, die nach einem Curriculum erfolgen, und in die Zusatzweiterbildungen. Wir haben uns im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung auf eine entsprechende Liste geeinigt. All das, was nicht im Vorstandsantrag 2 enthalten ist, ist, so die Vereinbarung mit dem Deutschen Senat, in die curriculäre Fortbildung, also als Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer, zu überführen. Jetzt soll die psychosomatische Grundversorgung in die Weiterbildungsordnung aufgenommen werden. Ich würde fast empfehlen, dass wir dies erst noch einmal in den Gremien und auch mit dem Senat diskutieren. Sie sollten uns als Auftrag geben, dass wir dies ernstlich tun sollten. Sie sollten heute nicht akut darüber beschließen. So lautet mein Vorschlag.

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke. Jetzt muss Frau Rothe-Kirchberger, sofern sie dies möchte, auch das Wort erhalten. Möchte sie? - Bitte.

Dr. Rothe-Kirchberger, Baden-Württemberg:

Ich bin mit Ihrem Vorschlag einverstanden, möchte aber kurz begründen, warum die Idee auftauchte, diese curriculäre Fortbildung in das ärztliche Weiterbildungsrecht hineinzunehmen. Der Grund ist, dass sie dadurch mehr gesichert ist und sich nicht in der Gefahr des Herausfallens befindet.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank
. Dann stimmen wir über den Antrag auf Drucksache Nr. II-2 b ab. Wer möchte diesen Antrag dem Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

© 2003, Bundesärztekammer.