Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Damit ist auch dieses
Kapitel beendet. Wir können uns nun dem Komplex der Zusatzweiterbildungen
widmen. Es handelt sich um die Anträge 2 nebst 2 b - der Antrag auf
Drucksache Nr. II-2 a ist zurückgezogen ‑,
55, 24, 63, 57, 50, 53 und 73, 17, 52, 75, 42, 25, 27, 28, 81, 40, 49, 26, 30,
39, 36, 86
(Zuruf: Der ist noch nicht da!)
- er kommt noch ‑, 82, 45, 79, 21, 38, 88 -
dieser Antrag wird auch noch verteilt ‑, 9, 10, 83, 46, 65 und 71.
Es gibt den Geschäftsordnungsantrag, die Anträge einzeln
aufzurufen. Das hatten wir sowieso vor. Jemand kann dafür, ein anderer dagegen
sprechen, sofern das gewünscht wird. Dieses Verfahren haben wir früher auch im
Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht praktiziert. Herr Thomas stellt den Antrag,
den er bereits in Rostock gestellt hat, zuerst die Gegenrede zu hören. Wenn niemand
dafür oder dagegen sprechen will, wird direkt abgestimmt. Das können wir auch
machen. Wer möchte dem Antrag von Herrn Thomas zustimmen, dass die Anträge
einzeln aufgerufen werden, dann nach einer Gegenrede gefragt wird, damit die
Antragsteller den Antrag nicht mehr befürworten müssen, da man davon ausgeht,
dass sie den Text so gestaltet haben, dass ihre Argumente aus dem Text
erkennbar sind, und dass sofort abgestimmt wird, wenn keine Gegenrede gewünscht
wird? - Wer ist dagegen? - Dann ist das so beschlossen.
Bevor wir zur Abstimmung über den Antrag 2 kommen, müssen
wir über den Antrag auf Drucksache Nr. II-2 b von Frau Dr.
Rothe-Kirchberger abstimmen, wonach der Vorstandsantrag um einen weiteren
Spiegelstrich „Psychosomatische Grundversorgung“ ergänzt werden soll. Möchte jemand
gegen diesen Antrag sprechen? - Der Referent, bitte.
Dr. Koch, Referent:
Meine Damen und Herren! Ich
habe heute Morgen vorgetragen, dass wir die Fortbildung als eine
berufsbegleitende Weiterbildung aufgetrennt haben in die reinen
Fortbildungsmaßnahmen, auch diejenigen, die nach einem Curriculum erfolgen, und
in die Zusatzweiterbildungen. Wir haben uns im Deutschen Senat für ärztliche
Fortbildung auf eine entsprechende Liste geeinigt. All das, was nicht im
Vorstandsantrag 2 enthalten ist, ist, so die Vereinbarung mit dem Deutschen
Senat, in die curriculäre Fortbildung, also als Fortbildungscurriculum der
Bundesärztekammer, zu überführen. Jetzt soll die psychosomatische
Grundversorgung in die Weiterbildungsordnung aufgenommen werden. Ich würde fast
empfehlen, dass wir dies erst noch einmal in den Gremien und auch mit dem Senat
diskutieren. Sie sollten uns als Auftrag geben, dass wir dies ernstlich tun
sollten. Sie sollten heute nicht akut darüber beschließen. So lautet mein
Vorschlag.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke. Jetzt muss Frau
Rothe-Kirchberger, sofern sie dies möchte, auch das Wort erhalten. Möchte sie?
- Bitte.
Dr. Rothe-Kirchberger, Baden-Württemberg:
Ich bin
mit Ihrem Vorschlag einverstanden, möchte aber kurz begründen, warum die Idee
auftauchte, diese curriculäre Fortbildung in das ärztliche Weiterbildungsrecht
hineinzunehmen. Der Grund ist, dass sie dadurch mehr gesichert ist und sich
nicht in der Gefahr des Herausfallens befindet.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen
Dank. Dann stimmen wir über den Antrag auf Drucksache Nr. II-2 b
ab. Wer möchte diesen Antrag dem Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? -
Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.
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