TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen dann zum Antrag 81. Danach soll es hinsichtlich der Weiterbildungszeit bei der Notfallmedizin heißen:

6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin oder Anästhesiologie unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1

Die Notfallaufnahme soll gestrichen werden. Als Begründung steht im Antrag:

Die beschlossene Begriffserläuterung „Notfallmedizin“ gewährleistet keine Behandlung von „Notfallpatienten“, die für das Weiterbildungsziel unbedingt erforderlich ist.

Möchte jemand gegen den Antrag sprechen?

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Ich habe es registriert. Aber zunächst spricht Herr Lob gegen den Antrag, anschließend, sofern gewünscht, Herr Schulze oder Herr Hohner dafür. Sie haben sich dazu gestern allerdings schon einmal geäußert.

Prof. Dr. Lob, Bayern:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag ist nicht günstig, da die Notfallmedizin sich natürlich nicht ausschließlich in der Intensivmedizin oder beim Anästhesiologen abspielt. Den Begriff der Notfallaufnahme haben wir sorgfältig definiert. Er sollte unbedingt erhalten bleiben, damit die Kolleginnen und Kollegen dort erleben, was Notfallmedizin ist, wo sie stattfindet.

Herr Präsident, erlauben Sie mir noch folgende Anmerkung. Ich finde es eine ganz unselige Geschichte, was hier im Moment läuft. Ich empfinde mich als Delegierten meiner Landesärztekammer und bin hier auf dem Deutschen Ärztetag, um Entscheidungen zu treffen, aber nicht, um sie auf andere zu verlagern.

(Beifall)

Lassen Sie uns also hier im Prinzip Entscheidungen treffen, stimmen wir dafür oder dagegen. Wir sind das entscheidende Gremium und sollten die Entscheidungen nicht verlagern.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Das gehört aber in die Abteilung Kritik und Selbstkritik. Das ist keine Sache der Regie von oben, sondern das haben Sie so entschieden. Ich glaube, das können wir in jedem Einzelfall üben, wenn wir uns ganz genau mit der Materie beschäftigen.

Möchte noch jemand für diesen Antrag sprechen? - Herr Schulze, bitte.

Dr. Schulze, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern bei der Begriffsbestimmung der Notfallaufnahme eine ganz weiche Formulierung gewählt. In dieser Begriffsbestimmung erscheint nicht der Notfallpatient. Notfallpatienten sind dadurch charakterisiert, dass bei ihnen vitale Störungen vorliegen oder drohen, die dringend beseitigt werden müssen. Für die Notfallmedizin ist es dringend erforderlich, dass die Kolleginnen und Kollegen den Notfallpatienten im Krankenhaus kennen lernen. Wenn wir allerdings die ambulante Behandlung aller Patienten dort definieren, kann das nicht gleichgesetzt werden mit einer sechsmonatigen Tätigkeit auf der Intensivstation oder in der Anästhesiologie.

Sie müssen wissen: Diese drei Begriffe sind wechselseitig in dem Weiterbildungsgang für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin einsetzbar. Ich bitte Sie, diesen Antrag entweder positiv zu bescheiden oder einer Vorstandsüberweisung zuzustimmen.

Danke.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön, Herr Schulze. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-81. Wer stimmt der Vorstandsüberweisung zu? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Dann stimmen wir in der Sache ab. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer ist gegen den Antrag? - Der Antrag ist abgelehnt.

© 2003, Bundesärztekammer.