Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen dann zum Antrag
81. Danach soll es hinsichtlich der Weiterbildungszeit bei der Notfallmedizin
heißen:
6 Monate Weiterbildung in
Intensivmedizin oder Anästhesiologie unter Anleitung eines
Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1
Die Notfallaufnahme soll gestrichen werden. Als Begründung
steht im Antrag:
Die beschlossene Begriffserläuterung
„Notfallmedizin“ gewährleistet keine Behandlung von „Notfallpatienten“, die für
das Weiterbildungsziel unbedingt erforderlich ist.
Möchte jemand gegen den Antrag sprechen?
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
- Ich habe es registriert. Aber zunächst spricht Herr Lob
gegen den Antrag, anschließend, sofern
gewünscht, Herr Schulze oder Herr Hohner dafür. Sie haben sich dazu gestern
allerdings schon einmal geäußert.
Prof. Dr. Lob, Bayern:
Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag ist nicht günstig, da die
Notfallmedizin sich natürlich nicht ausschließlich in der Intensivmedizin oder
beim Anästhesiologen abspielt. Den Begriff der Notfallaufnahme haben wir sorgfältig definiert. Er sollte unbedingt erhalten
bleiben, damit die Kolleginnen und Kollegen dort erleben, was Notfallmedizin
ist, wo sie stattfindet.
Herr Präsident, erlauben Sie mir noch folgende Anmerkung.
Ich finde es eine ganz unselige Geschichte, was hier im Moment läuft. Ich
empfinde mich als Delegierten meiner Landesärztekammer und bin hier auf dem
Deutschen Ärztetag, um Entscheidungen zu treffen, aber nicht, um sie auf andere
zu verlagern.
(Beifall)
Lassen Sie uns also hier im Prinzip Entscheidungen
treffen, stimmen wir dafür oder dagegen. Wir sind das entscheidende Gremium und
sollten die Entscheidungen nicht verlagern.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Das gehört
aber in die Abteilung Kritik und Selbstkritik. Das ist keine Sache der Regie
von oben, sondern das haben Sie so entschieden. Ich glaube, das können wir in
jedem Einzelfall üben, wenn wir uns ganz genau mit der Materie beschäftigen.
Möchte noch jemand für diesen Antrag sprechen? - Herr
Schulze, bitte.
Dr. Schulze, Baden-Württemberg:
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern bei der Begriffsbestimmung
der Notfallaufnahme eine ganz weiche Formulierung gewählt. In dieser
Begriffsbestimmung erscheint nicht der Notfallpatient. Notfallpatienten sind
dadurch charakterisiert, dass bei ihnen vitale Störungen vorliegen oder drohen,
die dringend beseitigt werden müssen. Für die Notfallmedizin ist es dringend
erforderlich, dass die Kolleginnen und Kollegen den Notfallpatienten im
Krankenhaus kennen lernen. Wenn wir allerdings die ambulante Behandlung aller
Patienten dort definieren, kann das nicht gleichgesetzt werden mit einer
sechsmonatigen Tätigkeit auf der Intensivstation
oder in der Anästhesiologie.
Sie müssen wissen: Diese drei Begriffe sind wechselseitig
in dem Weiterbildungsgang für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin einsetzbar.
Ich bitte Sie, diesen Antrag entweder positiv zu bescheiden oder einer Vorstandsüberweisung
zuzustimmen.
Danke.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön, Herr Schulze.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-81.
Wer stimmt der Vorstandsüberweisung zu? - Wer ist dagegen? - Das ist die
Mehrheit. Dann stimmen wir in der Sache ab. Wer möchte dem Antrag zustimmen?
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Wer ist gegen den Antrag? - Der Antrag ist abgelehnt.
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