Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Damit kommen wir zum Antrag
46, Zusatzweiterbildung Sozialpädiatrie. Dazu gibt es den
Geschäftsordnungsantrag, dass der Antrag lieber an den Vorstand überwiesen
wird, bevor er abgelehnt wird. Darum hat der Antragsteller gebeten. Damit ist
die Vorstandsüberweisung beantragt. Darüber müssen wir zunächst befinden. Erst
dann können wir uns inhaltlich mit dem Antrag beschäftigen. Gibt es eine
Gegenrede? - Bitte schön, Frau Kollegin.
Dr. Pfaffinger, Bayern:
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche gegen den Antrag II-46. Die Inhalte der
vorgelegten Zusatzweiterbildung Sozialpädiatrie überschneiden sich weitgehend
mit den Inhalten des Fachgebiets der Kinder- und Jugendpsychiatrie und ‑psychotherapie,
ohne jedoch diese Qualifikation auf diagnostischem und schon gar nicht auf
therapeutischem Gebiet zu vermitteln. Die vorliegende Definition der
Sozialpädiatrie, die leider nicht mit den Verbänden der Kinder- und
Jugendpsychiater abgesprochen wurde, umfasst das Gebiet nicht nur der
körperlichen, sondern auch aller seelischen Erkrankungen im Kindes- und
Jugendalter. Es ist nicht möglich, in 18 Monaten eine umfassende
Zusatzqualifikation für die Therapie dieser Erkrankungen zu erwerben. Im
Besonderen ist es unmöglich, wie im letzten Spiegelstrich ausgeführt, die
jeweils erforderlichen medizinischen, heil- und sonderpädagogischen Verfahren
und auch noch die psychologischen und therapeutischen Verfahren zu erlernen.
Ich erkenne durchaus die Problematik der Versorgung dieser
Kinder an. Man denke nur an die Ereignisse in Erfurt und Freising. Das darf uns
aber nicht dazu verführen, jetzt gut gemeint, aber im Schnellschuss einen
Schmalspurexperten für die Therapie der seelischen und sozialen Störungen des
Kinder- und Jugendalters ins Leben zu rufen.
Der vorgelegte Antrag ist so nicht zustimmungsfähig.
(Zuruf: Doch!)
Weil die Sache aber so wichtig ist, bitte ich Sie, ihn zur
weiteren Diskussion der Ziele und Inhalte sowie zur Abstimmung mit allen
betroffenen Verbänden an den Vorstand zu überweisen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Frau Dr.
Pfaffinger. Für den Antrag sprechen möchte Herr Dr. Peters aus Rheinland-Pfalz.
Bitte schön.
Dr. Peters, Rheinland-Pfalz:
Verehrte Kolleginnen
und Kollegen! Ich möchte Sie bitten, dem Antrag zu entsprechen, und zwar aus
folgenden Gründen. Die wichtigsten Argumente finden Sie in der Begründung des
Antrags. Es geht nicht genau um das, was meine Vorrednerin gesagt hat, sondern
es geht darum, dass es in der Bundesrepublik mittlerweile über 100 Zentren
gibt, die mehrfach behinderte Kinder versorgen, die eine ganz komplexe Materie
zu betreuen haben. Ich habe es am eigenen Leibe verspürt, als ich von der
Universitätsklinik Mainz in ein solches Zentrum übergewechselt bin. Dort war
das eine ganz andere Materie. Diese Materie in ihrer ganzen Komplexität wird
aber auch benötigt.
Deshalb bitten wir Sie, dem Antrag so, wie er vorgelegt
ist, zuzustimmen. Er ist mit allen Fachgesellschaften der Kinderheilkunde, der
Sozialpädiatrie, mit dem Berufsverband der Niedergelassenen Kinderärzte
abgestimmt und von langer Hand vorbereitet. Wir würden uns sehr freuen, wenn
Sie der Versorgung der mehrfach Behinderten im Jahr der behinderten Menschen entsprechen
könnten.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Jetzt kommen
wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-46. Wir
stimmen zunächst über den Überweisungsantrag ab. Wer möchte den Antrag 46 an
den Vorstand überweisen? - Wer möchte das nicht? - Das Erste war die Mehrheit,
wenn der Abstand auch knapp war. Wer möchte sich enthalten? - Einige
Enthaltungen. Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.
|