TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Metke, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie ganz dringend bitten, diesem Antrag zuzustimmen. Was geschieht, wenn wir Betriebszentren haben, ist das, was bereits heute in den Betrieben geschieht: Die Betriebsärzte beurteilen den Arbeitnehmer. Der Betriebsarzt ist aber abhängig vom Arbeitgeber und der Arbeitgeber ist derjenige, der am Gewinn des Unternehmens orientiert ist, an sonst nichts. Die Firma Daimler­Chrysler, einer der größten Arbeitgeber in unserer Region, lässt bereits heute die Betreuung von frisch Erkrankten in den ersten drei Tagen der Erkrankung vorbei am niedergelassenen Arzt durchführen. Damit ist die Beurteilung der Krankheit, die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit allein abhängig vom Profitstreben des Betriebs. Die Medikation dient allein der schnellen Herbeiführung der Arbeitsfähigkeit. Das nennt man im Sport auch Doping.

Deswegen tragen wir zu einer Entmündigung des Arbeitnehmers bei, wenn wir betriebliche arbeitsmedizinische Zentren in den Firmen zulassen, weil das bereits heute die grausame Politik einer zusätzlichen Schikanierung des kranken Arbeitenden ist. Deswegen bitte ich Sie, die Betriebsmedizin aus dem Bereich des Kommerzes herauszuhalten.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank
. Zur Geschäftsordnung jetzt bitte Herr Haupt.

© 2003, Bundesärztekammer.