Dr. Hoppenthaller, Bayern:
Sehr geehrter Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Auerswald, es ist Ihr
Verdienst, dass das Thema Palliativmedizin in einem so breiten Rahmen so
qualifiziert diskutiert werden konnte. Ich darf Sie zitieren. Sie sagten:
Wir fordern eine massive Unterstützung
in der flächendeckenden Versorgung in der Palliativmedizin durch Politik und
Krankenkassen.
Flächendeckend heißt aber doch auch: im ambulanten
Bereich. Wir Hausärzte, die wir schon länger als zehn Jahre niedergelassen
sind, hatten ja überhaupt keine Chance, diese Zusatzbezeichnung zu erwerben.
Aber wir sind in der Palliativmedizin gefragt. Ich brauche keine 18 Monate oder
eine noch längere Weiterbildung in der Palliativmedizin, nachdem ich seit 25
Jahren Sterbende begleite. Aber ich brauche eine Weiterbildung, um alle
modernen Verfahren zu erlernen und mein Wissen zu vervollständigen.
Ihr Antrag ist sicher richtig, aber er wäre besser in fünf
Jahren. Wenn wir eine schnelle flächendeckende Versorgung herbeiführen wollen,
sollten wir dem Antrag 49 zustimmen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte in
einigen Jahren, wenn wir bei der Palliativmedizin eine flächendeckende
Versorgung erreicht haben. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag 49 zuzustimmen.
Damit erreichen wir am schnellsten eine flächendeckende Versorgung. Wir können
uns doch nicht durch immer höhere Hemmschwellen von dieser Behandlung
ausschließen. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag 49 zuzustimmen und dem Antrag
90 in einigen Jahren zuzustimmen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
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