TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Hoppenthaller, Bayern:

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Auerswald, es ist Ihr Verdienst, dass das Thema Palliativmedizin in einem so breiten Rahmen so qualifiziert diskutiert werden konnte. Ich darf Sie zitieren. Sie sagten:

Wir fordern eine massive Unterstützung in der flächendeckenden Versorgung in der Palliativmedizin durch Politik und Krankenkassen.

Flächendeckend heißt aber doch auch: im ambulanten Bereich. Wir Hausärzte, die wir schon länger als zehn Jahre niedergelassen sind, hatten ja überhaupt keine Chance, diese Zusatzbezeichnung zu erwerben. Aber wir sind in der Palliativmedizin gefragt. Ich brauche keine 18 Monate oder eine noch längere Weiterbildung in der Palliativmedizin, nachdem ich seit 25 Jahren Sterbende begleite. Aber ich brauche eine Weiterbildung, um alle modernen Verfahren zu erlernen und mein Wissen zu vervollständigen.

Ihr Antrag ist sicher richtig, aber er wäre besser in fünf Jahren. Wenn wir eine schnelle flächendeckende Versorgung herbeiführen wollen, sollten wir dem Antrag 49 zustimmen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte in einigen Jahren, wenn wir bei der Palliativmedizin eine flächendeckende Versorgung erreicht haben. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag 49 zuzustimmen. Damit erreichen wir am schnellsten eine flächendeckende Versorgung. Wir können uns doch nicht durch immer höhere Hemmschwellen von dieser Behandlung ausschließen. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag 49 zuzustimmen und dem Antrag 90 in einigen Jahren zuzustimmen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

© 2003, Bundesärztekammer.