Zimmer, Nordrhein:
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vorhin gehört, wie dringend der Bedarf an
Wissen in der Breite über die Palliativmedizin ist. Wir haben einen Leitantrag
verabschiedet. Wir haben aber auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass es nur 70
entsprechende stationäre Einrichtungen gibt. Welchen Sinn macht es, wenn wir
mit dem Antrag 90 ein Jahr stationäre Weiterbildung bei palliativmedizinischen
Weiterbildungseinrichtungen oder Weiterbildungsbefugten fordern, wenn es davon
zurzeit nur 70 gibt? Wie lange wollen wir denn warten, bis wir unser zentrales
Ziel, zu Hause Sterbequalität und Sterbebegleitung sicherzustellen, erreicht
haben?
(Beifall)
Wo bleibt denn überhaupt die Chance zum berufsbegleitenden
Erwerb? Welche der Ärzte, die heute in der Patientenversorgung ambulant oder
als fertige Fachärzte am Krankenhaus tätig
sind, können es sich denn leisten, diese zwölf Monate an einer entsprechenden
Einrichtung abzuleisten?
Wir sind heute gefordert, Signale dafür zu setzen, dass
alle Ärzte in der unmittelbaren Patientenversorgung möglichst früh, während
ihrer Weiterbildung, diese Qualifikation erwerben, und das Signal, dass die,
die schon als Fachärzte berufstätig sind,
dieses neben ihrer Berufstätigkeit erwerben können. Wenn wir die Landebahnen
für die Palliativmedizin gebaut haben, können wir die Flugzeuge, wie im Antrag
90 gefordert, bestellen.
Danke.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen
Dank. Jetzt bitte der Referent, Herr Koch.
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