Dr. Koch, Referent:
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das ist ein Grundproblem, das wir auch in den Gremien immer wieder diskutiert
haben, dass es heißt: Es besteht akuter Handlungsbedarf. Einen akuten
Handlungsbedarf kann ich natürlich durch eine Qualifikation in der
Weiterbildungsordnung decken, weil es mindestens zwei oder drei Jahre dauert,
bis ein Ergebnis vorliegt. Wenn akuter Handlungsbedarf besteht, funktioniert
eine Lösung nur über eine Art Fortbildung, wie auch immer sie gestaltet sein
mag. Genau diesen Konflikt haben wir hier und diskutieren darüber. Eines ist
völlig klar: Es ist die Rede von zwölf Monaten bei einem Weiterbildungsbefugten
in Palliativmedizin. Das kann auch ambulant sein, muss nicht stationär sein.
Eine Möglichkeit, das Problem zu lösen, bestünde darin,
folgendermaßen zu formulieren: Diese zwölf Monate sind ersetzbar durch ein
Kurssystem oder eine Tätigkeit in
Palliativmedizin in den letzten drei Jahren, die nachgewiesen wird.
Das wäre eine Möglichkeit, wie das gestaltet werden
könnte, um sowohl dem Anliegen von Herrn Hoppenthaller als auch den
Qualitätsanforderungen der Fachgesellschaften nachzukommen.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Dann stimmen
wir über den Antrag 90 ab.
(Zuruf)
- Herr Hoppenthaller zur Geschäftsordnung.
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