TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Koch, Referent:

In dem Ihnen vorliegenden Entwurf steht als Voraussetzung: Facharzt. Das hielten viele für eine zu hohe Hürde. Hier wird gefordert, die Facharztkompetenz zu streichen. Bei der Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung soll es heißen: 24 Monate Weiterbildung. Das bedeutet, dass jeder, der zwei Jahre Weiterbildung, in welchem Gebiet auch immer, abgeleistet hat, beispielsweise an diesem Kurs teilnehmen kann, um auf diese Weise die Qualifikation zu erwerben. Er kann auch die zwölf Monate absolvieren und nachher beispielsweise mit seiner Facharztweiterbildung fortfahren. Dies wäre möglich.

Wir gingen also von der Voraussetzung der Facharztkompetenz auf zwei Jahre Weiterbildung in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung zurück. Herr Präsident, wir sollten getrennt abstimmen, ob wir die Facharztkompetenz oder die 24 Monate wollen. Das wäre die eine Abstimmung. Die andere Abstimmung wäre, ob wir alternativ zwölf Monate Kurs - als Kompromissvorschlag - oder nur zwölf Monate oder nur Kurse haben wollen. Diese Abstimmung ist eigentlich unnötig, weil der Kurs bereits beschlossen ist. Es stellt sich also nur noch die Frage: Wollen wir zusätzlich zu dem Kurs, den wir beschlossen haben, noch alternativ zwölf Monate hinzunehmen? Dies wäre dann die zweite Abstimmung.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Jetzt ist es geklärt. Als Erstes stimmen wir darüber ab, ob die Definition geändert werden soll, indem die Worte „in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz“ gestrichen werden. Dann ist keine Facharztkompetenz mehr erforderlich. Dann käme der im Antrag 90 stehende Text zum Zuge, wonach es bei „Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung“ heißen soll: 24 Monate Weiterbildung.

© 2003, Bundesärztekammer.