Dr. Koch, Referent:
In dem Ihnen vorliegenden
Entwurf steht als Voraussetzung: Facharzt. Das hielten viele für eine zu hohe
Hürde. Hier wird gefordert, die Facharztkompetenz zu streichen. Bei der
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung soll es heißen: 24 Monate
Weiterbildung. Das bedeutet, dass jeder, der zwei Jahre Weiterbildung, in
welchem Gebiet auch immer, abgeleistet hat, beispielsweise an diesem Kurs
teilnehmen kann, um auf diese Weise die Qualifikation zu erwerben. Er kann auch
die zwölf Monate absolvieren und nachher beispielsweise mit seiner
Facharztweiterbildung fortfahren. Dies wäre möglich.
Wir gingen also von der Voraussetzung der
Facharztkompetenz auf zwei Jahre Weiterbildung in den Gebieten der
unmittelbaren Patientenversorgung zurück. Herr Präsident, wir sollten getrennt
abstimmen, ob wir die Facharztkompetenz oder die 24 Monate wollen. Das wäre die
eine Abstimmung. Die andere Abstimmung wäre, ob wir alternativ zwölf Monate
Kurs - als Kompromissvorschlag - oder nur zwölf Monate oder nur Kurse haben
wollen. Diese Abstimmung ist eigentlich unnötig, weil der Kurs bereits
beschlossen ist. Es stellt sich also nur noch die Frage: Wollen wir zusätzlich
zu dem Kurs, den wir beschlossen haben, noch alternativ zwölf Monate
hinzunehmen? Dies wäre dann die zweite Abstimmung.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Jetzt ist es
geklärt. Als Erstes stimmen wir darüber ab, ob die Definition geändert werden
soll, indem die Worte „in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz“ gestrichen
werden. Dann ist keine Facharztkompetenz mehr erforderlich. Dann käme der im
Antrag 90 stehende Text zum Zuge, wonach es bei „Voraussetzung zum Erwerb der
Bezeichnung“ heißen soll: 24 Monate Weiterbildung.
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