Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen jetzt also zur
Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-90. Wer möchte
statt der Facharztkompetenz die 24 Monate Weiterbildung in den Gebieten der
unmittelbaren Patientenversorgung haben? - Wer möchte die Facharztkompetenz
behalten? - Das ist die Mehrheit.
(Beifall)
Wer enthält sich? - Einzelne.
Wir kommen zur zweiten Abstimmung. Danach soll es
hinsichtlich der Weiterbildungszeit heißen:
12 Monate bei einem
Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 in Palliativmedizin.
Das wäre ersetzbar durch so und so viele Stunden
Fallseminar bzw. Supervision und eine Kursweiterbildung. Wer möchte das so
gefasst haben und nicht nur so, wie es in dem Antrag auf Drucksache
Nr. II-49 formuliert ist? - Wer möchte es nicht um diese Ersetzbarkeit
ergänzen? - Das Erste war die Mehrheit. Dann ist das angenommen.
Dann haben wir jetzt eine Facharztkompetenz und eine
Weiterbildung, die zwölf Monate bei einem Weiterbildungsbefugten bedeutet, die
aber ersetzbar ist durch Fallseminare, Supervision oder Kursweiterbildung. Das
ist jetzt das Ergebnis, das wir hinsichtlich der Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin beschlossen haben.
(Beifall)
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit, dass wir dieses schwierige
Problem in einer so großen Runde klären konnten. Damit wäre das abgeschlossen.
Zur Geschäftsordnung hat sich Frau John-Mikolajewski
gemeldet.
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