TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen jetzt also zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-90. Wer möchte statt der Facharztkompetenz die 24 Monate Weiterbildung in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung haben? - Wer möchte die Facharztkompetenz behalten? - Das ist die Mehrheit.

(Beifall)

Wer enthält sich? - Einzelne.

Wir kommen zur zweiten Abstimmung. Danach soll es hinsichtlich der Weiterbildungszeit heißen:

12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 in Palliativmedizin.

Das wäre ersetzbar durch so und so viele Stunden Fallseminar bzw. Supervision und eine Kursweiterbildung. Wer möchte das so gefasst haben und nicht nur so, wie es in dem Antrag auf Drucksache Nr. II-49 formuliert ist? - Wer möchte es nicht um diese Ersetzbarkeit ergänzen? - Das Erste war die Mehrheit. Dann ist das angenommen.

Dann haben wir jetzt eine Facharztkompetenz und eine Weiterbildung, die zwölf Monate bei einem Weiterbildungsbefugten bedeutet, die aber ersetzbar ist durch Fallseminare, Supervision oder Kursweiterbildung. Das ist jetzt das Ergebnis, das wir hinsichtlich der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin beschlossen haben.

(Beifall)

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit, dass wir dieses schwierige Problem in einer so großen Runde klären konnten. Damit wäre das abgeschlossen.

Zur Geschäftsordnung hat sich Frau John-Mikolajewski gemeldet.

© 2003, Bundesärztekammer.