Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Nun haben wir noch den
Antrag 91 zu behandeln, den Sie vielleicht noch nicht vorliegen haben. Herr
Pickerodt hat beantragt:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird
vom 106. Deutschen Ärztetag beauftragt, Anträge zur Weiterbildung, die an den
Vorstand überwiesen wurden, bei einem positiven Votum
den Weiterbildungsgremien, Ausschuss und Ständige Konferenz einem zukünftigen
Ärztetag als Novelle der Musterweiterbildungsordnung vorzulegen.
Das bedeutet, dass die Anträge, die Sie überwiesen haben,
nicht mehr in die jetzige Änderung der (Muster‑)Weiterbildungsordnung
einflössen, auch wenn sie vom Vorstand nach Vorarbeiten in den Weiterbildungsgremien
als dafür würdig angesehen wurden. Sie müssen erst wieder auf dem nächsten
Ärztetag vorgelegt und abgesegnet werden. Damit hätte das Instrument der
Vorstandsüberweisung eigentlich keinen richtigen Sinn mehr. Das muss man sehen.
(Beifall)
Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen, wenn Sie über
diesen Antrag abstimmen. Aber zuvor frage ich, ob jemand das Wort ergreifen
will. - Herr Pickerodt.
Dr. Pickerodt, Berlin:
Lieber Herr Präsident! Was
ich hier beantrage, ist eigentlich eine Fortschreibung des Zustands, wie er bis
heute gegolten hat. Wir finden auf jedem Deutschen Ärztetag gerade zum Thema
Weiterbildung eine Vielzahl von neuen Anträgen vor, die noch nicht geprüft
werden konnten, die nicht durch die Gremien der Bundesärztekammer gegangen
sind, die aber durchaus vernünftig sein können. Wenn der Deutsche Ärztetag
wegen der fehlenden Möglichkeit, überhaupt darüber nachzudenken, einen solchen
Antrag an den Vorstand überweist, möchte er deswegen aber noch lange nicht sein
Recht aufgeben, letztendlich über einen solchen Antrag zu befinden. Deshalb war
das Verfahren bisher immer so, dass eine Novelle der (Muster‑)Weiterbildungsordnung
vorgelegt werden musste, die dann der Ärztetag beschlossen hat. Es gibt überhaupt
keinen Präzedenzfall dafür, dass Vorstandsüberweisungen qua Vorstandsbeschluss
in die (Muster‑)Weiterbildungsordnung eingearbeitet wurden, ohne dass der
Ärztetag dazu ein Votum abgegeben hat.
Ich beantrage also überhaupt nichts Neues, sondern es
handelt sich um eine Fortschreibung des bisherigen Rechtszustands. Das heißt
natürlich nicht, dass ich dem Vorstand misstraue. Selbstverständlich tut er
sein Bestes, aber die Verabschiedung der (Muster‑)Weiterbildungsordnung
ist ein so primäres Recht des Deutschen Ärztetages, dass er dies nicht aufgeben
kann. Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Er bedeutet natürlich
nicht, dass heute die (Muster‑)Weiterbildungsordnung nicht verabschiedet
werden kann. Selbstverständlich kann sie verabschiedet werden. Aber wir
brauchen im nächsten oder übernächsten Jahr sowieso eine Novelle. Dann kann all
das vom Deutschen Ärztetag verabschiedet werden.
Ich danke Ihnen.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke. Dann bedeutet dieser
Antrag, Sie möchten nicht, dass die (Muster‑)Weiterbildungsordnung,
nachdem sie heute verabschiedet worden ist, später um die überwiesenen Anträge
oder Teile davon modifiziert wird, sondern das wollen Sie erst auf einem
späteren Ärztetag machen. Das ist nicht der geltende Rechtszustand, sondern das
ist eine besondere Situation. Wenn Sie einen Antrag an den Vorstand überweisen,
kann es durchaus sein, dass sich der Vorstand ihn gründlich ansieht,
durchberaten lässt und anschließend als
Vorstandsbeschluss in die Welt setzt. Dann ist das gültige Politik der
Bundesärztekammer. Das ist ein Unterschied zu dem, was sich Herr Pickerodt
wünscht.
Jetzt bitte Herr Rohde.
Dr. Rohde, Nordrhein:
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich gegen diesen Antrag aussprechen.
Unser Präsident hat Ihnen
eben erläutert, was mit all dem geschehen ist, was wir den ganzen Tag über
beraten haben. Auf der anderen Seite haben wir eben einem Antrag zugestimmt, in
dem steht, dass in den nächsten Jahren auf jedem Deutschen Ärztetag die
Weiterbildungsordnung zu einem Tagesordnungspunkt gemacht werden soll. Damit
sind wir Herrn Pickerodt sicherlich entgegengekommen. Ich bitte Herrn
Pickerodt, seinen Antrag zurückzuziehen. Anderenfalls sollten Sie ihn ablehnen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank. Dann können
wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-91
kommen. Wer möchte den Antrag 91 befürworten? - Wer möchte ihn ablehnen? - Das
ist eindeutig die Mehrheit. Enthaltungen? - Einige Enthaltungen. Der Antrag ist
abgelehnt.
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