Dr. Mitrenga, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man über die
Jahre 1 600 Aidspatienten betreuen durfte, von denen über 200 verstorben
sind, wenn in der Klinik, in der man arbeitet, in der Inneren Medizin
zusätzlich 200 Patienten verstarben, dann wünscht man ganz sicher, dass die
Palliativmedizin breiter und insgesamt viel kompetenter durchgeführt wird.
Viele meiner Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits wesentliche Dinge zur
Palliativmedizin gesagt. Ich habe überhaupt nichts gehört, zu dem man eine
Gegenrede halten müsste.
Wir haben in der Ständigen
Konferenz über mehrere Stunden hinsichtlich der Zusatzweiterbildung
Palliativmedizin diskutiert. Ich will hier bekennen, dass ich das Ergebnis
mitgetragen habe. Aber die Eingangshürden sind zu hoch.
(Beifall)
Im angedachten Text ist die Voraussetzung zur
Palliativmedizin eine Facharztqualifikation. Wenn wir wirklich wollen, dass die
Palliativmedizin von uns Ärzten so häufig wie möglich erworben wird, dann
reicht es meiner Ansicht nach, wenn man 24 Monate Weiterbildung in den Gebieten
der unmittelbaren Patientenversorgung bewältigt hat. Dann könnte man sich der
Kompetenz der Palliativmedizin zuwenden.
Dort sollten es aus meiner Sicht nicht 18 Monate in einer
weiterbildungsbefugten palliativmedizinischen Einrichtung sein müssen, sondern
es sollten zwölf Monate bei einem Weiterbildungsbefugten in der
Palliativmedizin reichen. Diesen Antrag trägt auch unsere Vizepräsidentin und
Referentin zu diesem Thema mit, ebenso viele Kollegen
aus Nordrhein.
Ich denke, das wäre ein Weg, wie man es schaffen könnte,
die Palliativmedizin stärker in das ärztliche Handeln zu integrieren. Ich
hoffe, Sie können diesem Antrag im Rahmen des Tagesordnungspunkts II zustimmen
und überweisen ihn nicht an den Vorstand.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Mitrenga.
Als nächster Redner Herr Henke vom Vorstand.
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