Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Frau
Auerswald, Herr Professor Klaschik und Herr Schindler, auch für die
Schlussworte und für die Mitwirkung bei diesem Tagesordnungspunkt. Ich glaube,
wir haben jetzt gute Voraussetzungen, um insgesamt sechs Anträge zu bearbeiten.
Zum Vorstandsantrag III-1 gibt es drei Änderungsanträge: 1 a, 1 b und
1 c. Auf Seite 2 des Vorstandsantrags soll in der Mitte, wo vom Auf- und
Ausbau ambulanter palliativmedizinischer Versorgungsstrukturen die Rede ist, im
ersten Satz das Wort „hausärztliche“ gestrichen werden, sodass es heißt:
Die Versorgung sterbender Menschen und
ihrer Angehörigen ist Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit.
Das wird von den Antragstellern gewünscht, sodass es
darüber keiner Abstimmung bedarf.
Einer Abstimmung bedarf es aber zu dem Antrag auf
Drucksache Nr. III-1 c von Herrn Dr. Holfelder. Danach soll auf
Seite 2 des Vorstandsantrags in dem eben erwähnten Abschnitt ein dritter Absatz
mit folgendem Wortlaut hinzugefügt werden - das ist noch nicht umgedruckt, weil
die Anträge gerade erst gestellt wurden ‑:
Die zuständigen Stellen werden
aufgefordert, bisher bestehende bürokratische Hemmnisse in der (finanziellen)
Versorgung Schwerstkranker zu beseitigen, z. B. schnellere Zuerkennung der
entsprechenden Pflegestufen etc.
Wer stimmt dieser Hinzufügung zu? - Wer ist dagegen? - Das
Erste war klar die Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann ist dieser Antrag - ich
glaube, sogar einstimmig - angenommen.
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