TOP III : Palliativmedizinische Versorgung in Deutschland

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen damit zum Antrag auf Drucksache Nr. III-1 a. Auf Seite 3 des Vorstandsantrags heißt es:

Sollen Palliativstationen als Ort einer hohen Versorgungsqualität Schwerkranker und Sterbender erhalten bleiben und gleichzeitig ihrer Aus- und Weiterbildungsfunktion dauerhaft gerecht werden, muss die DRG-Systematik für diesen Bereich geändert werden oder eine Sonderregelung für die adäquate Finanzierung der Palliativmedizin am Krankenhaus gefunden werden.

Frau Dr. Gitter beantragt, dass formuliert wird:

... muss eine Sonderregelung für die adäquate Finanzierung der Palliativmedizin am Krankenhaus gefunden werden.

Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist auch dieser Antrag angenommen.

© 2003, Bundesärztekammer.