Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Es liegt ein Antrag auf
Drucksache Nr. III-6 vor, der so spät eingegangen ist, dass wir ihn
noch nicht einmal für die elektronische Darstellung aufarbeiten konnten. Er ist
etwas länger. Ich verlese diesen Antrag - Sie müssen etwas Geduld haben, aber
es ist eigentlich alles einfach zu verstehen ‑:
Der Deutsche Ärztetag bekräftigt die
bereits in der Vergangenheit getroffene Feststellung, dass die Betreuung und
Begleitung Sterbender außergewöhnliche Anforderungen an Ärzte und Pflegende
stellt.
Zu viele alte und schwerstkranke
Menschen sterben in Deutschland in Krankenhäusern. Bei den meisten Menschen
überwiegt dagegen nach wie vor der Wunsch, am Lebensende in der vertrauten heimischen
Umgebung sterben zu können. Bei der Sterbebegleitung und insbesondere bei der
palliativmedizinischen Betreuung haben Ärzte eine große Verantwortung. Gerade
Hausärzte, zu denen ältere Menschen eine besondere - oft über die medizinische
Betreuung im engeren Sinne hinausgehende - Beziehung haben, werden sich dieser
Aufgabe in Zukunft noch stärker zu stellen
haben. Der Deutsche Ärztetag befürwortet deshalb, dass das Thema
Palliativmedizin stärker als bisher in die hausärztliche Weiterbildung
integriert wird. Er befürwortet darüber hinaus eine weitere
Professionalisierung in diesem Bereich durch die Einführung einer zusätzlichen
Qualifikation im Weiterbildungsrecht.
Die Delegierten des Deutschen Ärztetages
betonen, dass Strukturen geschaffen werden müssen, die ermöglichen, dass
spezialisierte Palliativmediziner und allgemein-palliativmedizinisch
weitergebildete Hausärzte in enger Kooperation mit den Pflegeberufen, den Angehörigen
und dem weiteren sozialen Umfeld die Bedürfnisse der Sterbenden in den
Mittelpunkt stellen können. Dazu müssen im Weiterbildungsrecht und im
Sozialrecht Rahmenbedingungen für eine flächendeckende palliativmedizinische
Versorgung geschaffen werden: Eine wünschenswerte Spezialisierung ärztlichen
und pflegerischen Personals an stationären Einrichtungen oder von besonders im
Rahmen ambulanter Hospiz- und Palliativdienste ... kann dabei zur Sicherung
einer flächendeckenden Betreuung nur im Zusammenwirken mit der
palliativmedizinischen Begleitung in der hausärztlichen Versorgungsebene
sinnvoll sein.
Das ist ein etwas längerer Text, aus dem Stücke
herausgestrichen worden sind. Deswegen ist er etwas schwer zu entziffern. Ich
glaube, Sie haben alle verstanden, worum es geht.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
- Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung. Dieser
Antrag geht vor. Wer möchte diesen Antrag dem Vorstand überweisen? - Das sind
viele. Wer möchte das nicht? - Das sind weniger. Wer enthält sich? - Der Antrag
ist an den Vorstand überwiesen.
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