TOP III : Palliativmedizinische Versorgung in Deutschland

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Es liegt ein Antrag auf Drucksache Nr. III-6 vor, der so spät eingegangen ist, dass wir ihn noch nicht einmal für die elektronische Darstellung aufarbeiten konnten. Er ist etwas länger. Ich verlese diesen Antrag - Sie müssen etwas Geduld haben, aber es ist eigentlich alles einfach zu verstehen ‑:

Der Deutsche Ärztetag bekräftigt die bereits in der Vergangenheit getroffene Feststellung, dass die Betreuung und Begleitung Sterbender außergewöhnliche Anforderungen an Ärzte und Pflegende stellt.

Zu viele alte und schwerstkranke Menschen sterben in Deutschland in Krankenhäusern. Bei den meisten Menschen überwiegt dagegen nach wie vor der Wunsch, am Lebensende in der vertrauten heimischen Umgebung sterben zu können. Bei der Sterbebegleitung und insbesondere bei der palliativmedizinischen Betreuung haben Ärzte eine große Verantwortung. Gerade Hausärzte, zu denen ältere Menschen eine besondere - oft über die medizinische Betreuung im engeren Sinne hinausgehende - Beziehung haben, werden sich dieser Aufgabe in Zukunft noch stärker zu stellen haben. Der Deutsche Ärztetag befürwortet deshalb, dass das Thema Palliativmedizin stärker als bisher in die hausärztliche Weiterbildung integriert wird. Er befürwortet darüber hinaus eine weitere Professionalisierung in diesem Bereich durch die Einführung einer zusätzlichen Qualifikation im Weiterbildungsrecht.

Die Delegierten des Deutschen Ärztetages betonen, dass Strukturen geschaffen werden müssen, die ermöglichen, dass spezialisierte Palliativmediziner und allgemein-palliativmedizinisch weitergebildete Hausärzte in enger Kooperation mit den Pflegeberufen, den Angehörigen und dem weiteren sozialen Umfeld die Bedürfnisse der Sterbenden in den Mittelpunkt stellen können. Dazu müssen im Weiterbildungsrecht und im Sozialrecht Rahmenbedingungen für eine flächendeckende palliativmedizinische Versorgung geschaffen werden: Eine wünschenswerte Spezialisierung ärztlichen und pflegerischen Personals an stationären Einrichtungen oder von besonders im Rahmen ambulanter Hospiz- und Palliativdienste ... kann dabei zur Sicherung einer flächendeckenden Betreuung nur im Zusammenwirken mit der palliativmedizinischen Begleitung in der hausärztlichen Versorgungsebene sinnvoll sein.

Das ist ein etwas längerer Text, aus dem Stücke herausgestrichen worden sind. Deswegen ist er etwas schwer zu entziffern. Ich glaube, Sie haben alle verstanden, worum es geht.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung. Dieser Antrag geht vor. Wer möchte diesen Antrag dem Vorstand überweisen? - Das sind viele. Wer möchte das nicht? - Das sind weniger. Wer enthält sich? - Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

© 2003, Bundesärztekammer.