Dr. Urban, Berlin:
Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Ich möchte kurz zwei Punkte ansprechen. Der erste Punkt betrifft § 30
Abs. 2, der aus meiner Sicht präziser formuliert werden müsste. Es heißt jetzt
im ersten Satz:
Dem Arzt ist es nicht gestattet, zusammen
mit Personen, die weder Ärzte
sind noch zu seinen berufsmäßig tätigen Mitarbeitern gehören, zu untersuchen
oder zu behandeln.
Der Begriff „zusammen“ ist für mich nicht eindeutig. Heißt
das „persönlich zusammen“ oder heißt das „im Krankheitsverlauf zusammen“? Das
hätte zur Folge, dass jemand, der zum Heilpraktiker geht, bei mir nicht mehr
behandelt werden dürfte.
Aber unabhängig davon verbieten Sie mir als
niedergelassenem Psychiater mit diesem Paragraphen eine Zusammenarbeit mit
einem Psychologischen Psychotherapeuten. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass
das problematisch sein könnte.
Der zweite Punkt betrifft § 18 Abs. 2, zu dem sicherlich
noch einiges gesagt werden wird. Hier wird ja offensichtlich versucht, auf die
bisherige Rechtsprechung, die den bisherigen Paragraphen nicht so auslegt, wie
das gewünscht wurde, einzugehen. Ich frage mich, ob man die Berufsordnung an
die Sozialgerichtsbarkeit anpassen muss. Ich denke, es müsste eigentlich
andersherum gehen.
Wenn es schon um eine Liberalisierung oder eine
Erweiterung geht, dann finde ich es nicht in Ordnung, wenn sich das
ausschließlich auf Operationen und medizinisch-technische Leistungen erstreckt.
Dann sollten Sie diesen Passus ganz streichen und sagen: Es ist grundsätzlich
erlaubt und möglich, diese ausgelagerten Praxisräume zu haben. Frau Haus hat es
in ihrem Antrag auf Drucksache IV-2 entsprechend formuliert.
Ich schlage vor, dass man das zusammen überarbeitet und -
das ist vielleicht ein bisschen komisch - der Vorstandsantrag an den Vorstand
mit dem Vorschlag zurücküberwiesen wird, die Gedanken von Frau Haus mit
einzuarbeiten, ebenso die anderen Vorschläge, die noch gemacht werden.
Danke sehr.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön, Herr Urban.
Das Wort hat jetzt Herr Kollege Kühn aus Baden-Württemberg.
|