TOP IV : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Urban, Berlin:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz zwei Punkte ansprechen. Der erste Punkt betrifft § 30 Abs. 2, der aus meiner Sicht präziser formuliert werden müsste. Es heißt jetzt im ersten Satz:

Dem Arzt ist es nicht gestattet, zusammen mit Personen, die weder Ärzte sind noch zu seinen berufsmäßig tätigen Mitarbeitern gehören, zu untersuchen oder zu behandeln.

Der Begriff „zusammen“ ist für mich nicht eindeutig. Heißt das „persönlich zusammen“ oder heißt das „im Krankheitsverlauf zusammen“? Das hätte zur Folge, dass jemand, der zum Heilpraktiker geht, bei mir nicht mehr behandelt werden dürfte.

Aber unabhängig davon verbieten Sie mir als niedergelassenem Psychiater mit diesem Paragraphen eine Zusammenarbeit mit einem Psychologischen Psychotherapeuten. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das problematisch sein könnte.

Der zweite Punkt betrifft § 18 Abs. 2, zu dem sicherlich noch einiges gesagt werden wird. Hier wird ja offensichtlich versucht, auf die bisherige Rechtsprechung, die den bisherigen Paragraphen nicht so auslegt, wie das gewünscht wurde, einzugehen. Ich frage mich, ob man die Berufsordnung an die Sozialgerichtsbarkeit anpassen muss. Ich denke, es müsste eigentlich andersherum gehen.

Wenn es schon um eine Liberalisierung oder eine Erweiterung geht, dann finde ich es nicht in Ordnung, wenn sich das ausschließlich auf Operationen und medizinisch-technische Leistungen erstreckt. Dann sollten Sie diesen Passus ganz streichen und sagen: Es ist grundsätzlich erlaubt und möglich, diese ausgelagerten Praxisräume zu haben. Frau Haus hat es in ihrem Antrag auf Drucksache IV-2 entsprechend formuliert.

Ich schlage vor, dass man das zusammen überarbeitet und - das ist vielleicht ein bisschen komisch - der Vorstandsantrag an den Vorstand mit dem Vorschlag zurücküberwiesen wird, die Gedanken von Frau Haus mit einzuarbeiten, ebenso die anderen Vorschläge, die noch gemacht werden.

Danke sehr.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön, Herr Urban. Das Wort hat jetzt Herr Kollege Kühn aus Baden-Württemberg.

© 2003, Bundesärztekammer.