Dr. Kühn, Baden-Württemberg:
Kolleginnen und
Kollegen! Ich spreche zum Antrag IV-4 zur verlängerten Befreiung von Müttern
oder Vätern von der Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst. Hier ist eine
Klarstellung erforderlich. Nachdem mein Antrag eingegangen ist, haben wir in
der Vorlage IV-1 eine textliche
Änderung. Ich meine, dass - das betrifft Seite 2 des Vorstandsantrags - die
beiden letzten Zeilen des vierten Spiegelstrichs in § 26 Abs. 1 und der gesamte
fünfte Spiegelstrich nicht beschlossen werden sollten, obwohl auf dem Ärztetag
in Rostock ein entsprechender Antrag seine Mehrheit gefunden hat.
Meine Begründung lautet wie folgt. Erste Möglichkeit: Eine
Ärztin, die niedergelassen ist, wird ein Jahr nach der Geburt des Kindes ihre
Praxis voll weiterführen. Da gibt es keinen Grund, sie vom Notdienst zu
befreien. Zweite Möglichkeit: Sie arbeitet im Jobsharing, volle Praxis. Die
beiden Partner können jeweils hälftig den Notdienst übernehmen oder der eine
Partner übernimmt etwas mehr, wenn der andere Partner etwas weniger übernimmt.
Man vertritt sich also gegenseitig. Dritte Möglichkeit: Die Mutter reduziert
ihre Praxis nachweisbar. Dann kann das innerhalb des Notfalldienstbezirks oder
der Kreisärzteschaft geregelt werden. Vierte Möglichkeit: Die Ärztin beantragt
das Ruhen der Praxis für ein oder zwei Jahre, was ja möglich ist. Dann ist sie
selbstverständlich vom Notdienst befreit.
Generell ist das, was hier vorgeschlagen wird, für
Großstädte und große Notfalldienstbezirke unnötig, weil die Kolleginnen und
Kollegen relativ selten an die Reihe kommen und als Privatunternehmer durchaus
jüngere Ärztinnen und Ärzte finden, die bereit sind, die Vertretung im
Notfalldienst zu übernehmen. Für ländliche Bezirke ist dies eine Katastrophe,
was ich in der Begründung zu meinem Antrag näher ausgeführt habe.
Zum Schluss möchte ich noch auf Folgendes hinweisen. Herr
Professor Flenker hat gesagt: Es gibt Ärztinnen und Ärzte, die sich wegen des
erforderlichen Notdienstes nicht niederlassen wollen. Kolleginnen und Kollegen,
der ärztliche Notdienst ist ein integraler Bestandteil der ärztlichen
Tätigkeit.
(Beifall)
Wenn sich Kolleginnen und Kollegen wegen des Notdienstes
nicht niederlassen wollen, dann wollen wir diese Kolleginnen und Kollegen auch
nicht in der Praxis haben. Ihr Verhalten ist nicht ärztlich. Das wird in
Zukunft wahrscheinlich auch für die Psychotherapeuten gelten, weil es bereits
Nachfragen nach einem psychotherapeutischen Notdienst gibt.
Wir sitzen alle in einem Boot. Wir wollen in Deutschland
mehr Kinder, wir wollen den Müttern und Vätern die Arbeit erleichtern, aber
dieser Weg ist für einen freien Beruf der falsche Weg.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Kollege
Kühn. Als nächste Rednerin bitte Frau Kollegin Bühren.
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