Dr. Metke, Baden-Württemberg:
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Ich spreche zu § 26, dem Reizthema ärztlicher Notfalldienst,
Befreiung für die Kolleginnen und Kollegen. Ich schöpfe meinen Mut, zu diesem
Frauenthema zu sprechen, daraus, dass ich mit meiner Frau fünf Kinder habe und
auch nachts aufgestanden bin. Vielleicht legitimiert mich das, zu dieser
Thematik Stellung zu nehmen.
Wir beobachten in den Kassenärztlichen Vereinigungen, dass
teilweise tagsüber große und übergroße Praxen geführt werden, man in der Nacht
aber nicht aufstehen kann, sodass andere den Notfalldienst machen müssen. Das
kann nicht sein.
(Beifall)
Deshalb wird Ihnen in der nächsten Zeit ein Antrag zur
Änderung des vorgelegten § 26 zugehen, der Folgendes beinhaltet: Die
Kolleginnen und Kollegen sollen darüber hinaus über einen Zeitraum von 24
Monaten befreit werden, wenn eine nicht mehr als 50-prozentige Berufstätigkeit
in dem entsprechenden Versorgungssegment wahrgenommen wird. Wenn jemand nur
halbtags arbeitet und nur eine kleine Praxis führt, weil er für die Kinder da
sein will, dann kann man über die Befreiung vom Notfalldienst diskutieren. Wenn
man aber tagsüber voll im Betrieb ist, ist nicht einzusehen, dass nachts die
anderen aufstehen sollen. Deswegen stelle ich als Kompromiss diesen Antrag, der
Ihnen noch zugehen wird.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke sehr, Herr Metke.
Jetzt bitte noch einmal Herr Beyerle aus Nordrhein.
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