TOP IV : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Decker, Westfalen-Lippe:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag IV-8, der von mir stammt und der auch schon verteilt worden ist. Er lautet:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, die Berufsordnung mit einem Beschlussantrag zum nächsten Deutschen Ärztetag dahin gehend zu novellieren, den Zusammenschluss von Gemeinschaftspraxen auch ortsübergreifend zu ermöglichen.

Damit soll der zu erwartenden politischen Diskussion über die Schaffung von Gesundheitszentren vorgegriffen werden. Diese werden voraussichtlich nicht in der Peripherie installiert werden, sondern zentrumsnah an günstigen Standorten. Das ist aber eine klare Benachteiligung derjenigen, die in der Peripherie einer Mittel- oder Großstadt oder aber auf dem flachen Lande arbeiten und dadurch Wettbewerbsnachteile erleiden. Durch die Schaffung von Gemeinschaftspraxen wird die Möglichkeit eröffnet, die Patientenversorgung auch dann sicherzustellen, wenn einer der Partner erkrankt ist oder auf einer Fortbildungsreise ist. Das alles kann dann auf der Basis der Freiberuflichkeit geschehen. Insofern empfehle ich Ihnen die Annahme dieses Antrags.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Decker. Zur Geschäftsordnung hat sich jetzt Herr Josten gemeldet.

© 2003, Bundesärztekammer.