Prof. Dr. Flenker, Referent:
Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Gerade die
Diskussionen zu § 18 und sicher auch die Wortmeldungen von Frau Haus und Herrn
Rüggeberg haben gezeigt, dass wir angesichts neuer Entwicklungen im Hinblick
auf ärztliche Tätigkeiten Änderungen herbeiführen müssen. Ich habe überhaupt
kein Problem damit, die Klammerbemerkung zu streichen. Ich möchte aber die
Bestimmung hinsichtlich des Ortes der Niederlassung beibehalten. Wir haben ja
auch aufgeführt, dass ein telefonischer Erstkontakt möglich ist. Dadurch ist
eine weitgehende Öffnung gegeben. Ich bitte Sie nachhaltig, § 26 wie vorgelegt zu
verabschieden. Frau Bühren hat sehr eindrücklich begründet, warum es sinnvoll
ist, nämlich damit die jungen Kolleginnen und Kollegen in der Lage sind,
ambulante vertragsärztliche Tätigkeiten auf der einen Seite und familiäre
Anforderungen auf der anderen Seite miteinander in Einklang zu bringen.
Hinsichtlich des Fortbildungssponsorings bin ich Herrn
Professor Griebenow ausgesprochen dankbar, dass er klargestellt hat, worum es
hier eigentlich geht, und dass er die Möglichkeit der Beeinflussung angesprochen
hat. Man kann sicherlich trefflich darüber streiten, ob man formulieren soll
„sind vorzulegen“, „sollen vorgelegt werden“, „sind auf Verlangen vorzulegen“.
Wir haben deshalb „sollen“ als Formulierung vorgeschlagen, damit für den Arzt
verpflichtend eine Bringschuld besteht. Wir schlagen Ihnen auch nach
Rücksprache mit Vertretern der Aufsichtsministerien, die das ja letztendlich zu
genehmigen haben vor, es bei der Formulierung „sollen“ zu belassen.
Der Kollege Mayer hat im Antrag IV-5 verlangt, dass ein
Hinweisschild mit Angabe der erbrachten Leistungen möglich sein soll. Ich
schlage Ihnen vor, diesem Antrag von Herrn Mayer zu folgen.
Ich bedanke mich nochmals bei Ihnen und wäre Ihnen
ausgesprochen dankbar, wenn Sie ansonsten der Vorstandsvorlage Ihre Zustimmung
geben könnten.
Herzlichen Dank.
(Beifall)
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