TOP IV : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Flenker.

Damit können wir in die Abstimmung eintreten. Wir behandeln zunächst § 18. Zu Abs. 1 sind keine Anträge eingegangen. Auf Abs. 2 beziehen sich die Anträge 3, 11 und der erste Teil des Antrags 5. Wir kommen zunächst zu der Frage, ob Sie in § 18 Abs. 1 folgenden Satz 3 angefügt haben möchten:

Eine Zweigpraxis ist auch eine gemeinschaftlich mit anderen Ärzten organisierte Praxis zur Sicherstellung des ärztlichen Notfalldienstes in den sprechstundenfreien Zeiten.

Wer ist für diese Anfügung? - Wer ist dagegen? - Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? - Zahlreiche Enthaltungen. Eine deutlich erkennbare Mehrheit hat zugestimmt.

© 2003, Bundesärztekammer.