Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Flenker.
Damit können wir in die Abstimmung eintreten. Wir behandeln
zunächst § 18. Zu Abs. 1 sind keine Anträge eingegangen. Auf Abs. 2 beziehen
sich die Anträge 3, 11 und der erste Teil des Antrags 5. Wir kommen zunächst zu
der Frage, ob Sie in § 18 Abs. 1 folgenden Satz 3 angefügt haben möchten:
Eine Zweigpraxis ist auch eine gemeinschaftlich mit anderen Ärzten
organisierte Praxis zur Sicherstellung des ärztlichen Notfalldienstes in den
sprechstundenfreien Zeiten.
Wer ist für diese Anfügung? - Wer ist dagegen? - Einige
Gegenstimmen. Enthaltungen? - Zahlreiche Enthaltungen. Eine deutlich erkennbare
Mehrheit hat zugestimmt.
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