TOP IV : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen damit zum ersten Teil des Antrags auf Drucksache IV-5, von dem Herr Flenker gesagt hat, dass er von den Berufsordnungsgremien übernommen werden könnte. Danach soll in § 18 Abs. 2 der letzte Satz „Die ausgelagerten Praxisräume sind der Kammer anzuzeigen“ wie folgt ergänzt werden:

und können durch ein Hinweisschild mit Angabe der erbrachten Leistungen, Praxisbezeichnung samt Anschrift und Telefonnummer gekennzeichnet werden.

Mit „erbrachten Leistungen“ ist sicherlich nicht die KV-Abrechnung gemeint, sondern die Leistungen, die dort erbracht werden. Wer möchte dieser Ergänzung zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die deutliche Mehrheit. Wer enthält sich? - Einige Gegenstimmen und zahlreiche Enthaltungen. Damit ist dieser Teil des Antrags 5 angenommen.

Dann darf ich fragen: Wer möchte dem Absatz in dieser geänderten Fassung zustimmen? - Wer ist dagegen? - Einige. Wer enthält sich? - Einige. Dann ist der Absatz in dieser Form angenommen.

© 2003, Bundesärztekammer.