Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen damit zum ersten
Teil des Antrags auf Drucksache IV-5, von dem Herr Flenker gesagt hat,
dass er von den Berufsordnungsgremien übernommen werden könnte. Danach soll in
§ 18 Abs. 2 der letzte Satz „Die ausgelagerten Praxisräume sind der Kammer
anzuzeigen“ wie folgt ergänzt werden:
und können durch ein Hinweisschild mit Angabe
der erbrachten Leistungen, Praxisbezeichnung samt Anschrift und
Telefonnummer gekennzeichnet werden.
Mit „erbrachten Leistungen“ ist sicherlich nicht die
KV-Abrechnung gemeint, sondern die Leistungen, die dort erbracht werden. Wer
möchte dieser Ergänzung zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die
deutliche Mehrheit. Wer enthält sich? - Einige Gegenstimmen und zahlreiche
Enthaltungen. Damit ist dieser Teil des Antrags 5 angenommen.
Dann darf ich fragen: Wer möchte dem Absatz in dieser
geänderten Fassung zustimmen? - Wer ist dagegen? - Einige. Wer enthält sich?
-
Einige. Dann ist der Absatz in dieser Form angenommen.
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