Prof.
Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen jetzt noch
einmal zu dem Antrag auf Drucksache IV-5, und zwar
zu seinem zweiten
Teil. Danach sind die Verträge auf Verlangen der Ärztekammer vorzulegen.
Verlangen kann die Kammer sowieso immer; das ist ja klar. Da wäre die aktive
Mitwirkung desjenigen, der betroffen ist, nicht mehr vorhanden. Hier wäre doch
eine gewisse Verpflichtung einer aktiven Mitwirkung gegeben, wie sich die
Bundesärztekammer das vorstellt. Das ist der wesentliche Unterschied. Wer
möchte die Formulierung „auf Verlangen“ aufnehmen? - Wer ist dagegen? - Das ist
die Mehrheit. Wer enthält sich? - Der Antrag ist abgelehnt. Es
bleibt
bei der vom Vorstand vorgelegten Fassung. Wer möchte dieser Fassung zustimmen?
- Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist klar angenommen. Der Antrag
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ist in allen Teilen abgearbeitet.
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