Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen zu § 34. Hier
liegen keine Änderungsanträge vor. Abs. 1 soll lauten:
Dem Arzt ist es nicht gestattet, für die Verordnung von Arznei-, Heil- und
Hilfsmitteln oder Medizinprodukten eine Vergütung oder andere Vorteile für sich
oder Dritte zu fordern, sich oder Dritten versprechen zu lassen oder
anzunehmen.
Wer möchte diesem Text zustimmen? - Wer ist
dagegen? - Wer
enthält sich? - Das ist eindeutig angenommen.
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