TOP IV : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen zu § 34. Hier liegen keine Änderungsanträge vor. Abs. 1 soll lauten:

Dem Arzt ist es nicht gestattet, für die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder Medizinprodukten eine Vergütung oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern, sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen.

Wer möchte diesem Text zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist eindeutig angenommen.

© 2003, Bundesärztekammer.