Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages: Wir kommen jetzt noch zu §
7, Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln. Abs. 4 soll lauten:
Angehörige von Patienten und andere Personen dürfen
bei der Untersuchung und Behandlung anwesend sein, wenn der verantwortliche
Arzt und der Patient
zustimmen.
Wer möchte diesem Passus zustimmen? - Wer
ist dagegen? -
Wer möchte sich enthalten? - Einzelne Enthaltungen. Das ist angenommen.
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