TOP VI : Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2001/2002 (01.07.2001 - 30.06.2002)

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt VI auf:

Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2001/2002
(01.07.2001 - 30.06.2002)

a) Bericht der Geschäftsführung zum Jahresabschluss 2001/2002

b) Bericht des Vorsitzenden der Finanzkommission der Bundesärztekammer über die Tätigkeit der Finanzkommission und die Prüfung der Jahresrechnung des Geschäftsjahres 2001/2002

Zu den Tagesordnungspunkten VI bis VIII, den Finanztagesordnungspunkten, gebe ich folgende Hinweise: Die Finanzkommission hat durch einen Grundsatzbeschluss im Jahr 1987 für eine öffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte „Finanzen“ plädiert. Der Vorstand und die Delegierten des 90. Deutschen Ärztetages haben diesem Vorschlag seinerzeit zugestimmt.

Da es sich um eine grundsätzliche Empfehlung der Finanzkommission gehandelt hat, schlage ich vor, auch in diesem Jahr die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten VI bis VIII, den Finanztagesordnungspunkten, öffentlich zu verhandeln. - Keine Gegenstimme. Das Einverständnis damit ist herbeigeführt.

Wir treten in die Behandlung dieser Tagesordnungspunkte ein. § 4 Abs. 6 der Satzung der Bundesärztekammer besagt:

Über die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages, die Festsetzung der Kostenanteile, die Entgegennahme der Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung an den Vorstand können die Delegierten einer Landesärztekammer nur einheitlich durch einen Stimmführer für ihre Kammer abstimmen. Der Stimmführer hat dabei so viel Stimmen wie die Zahl der seiner Ärztekammer nach § 4 Abs. 3 zustehenden Abgeordneten.

Beachten Sie bitte, dass nach § 10 der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage Anträge zum Haushaltsvoranschlag nur mit der Maßgabe zur Abstimmung zugelassen werden, dass ein zustimmendes Abstimmungsergebnis lediglich einen Vorschlag für die Entscheidung zur Abstimmung durch den Stimmführer darstellt. Wird ein Änderungsantrag durch die Stimmführer angenommen, ist gegebenenfalls ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

Die Stimmabgabe erfolgt mittels farbiger Stimmkarten. Die grünfarbige Stimmkarte bedeutet: ja, die rotfarbige Stimmkarte bedeutet: nein. Das Abstimmungsverfahren erfolgt durch Aufrufen jeder Kammer in alphabetischer Reihenfolge. Der Stimmführer gibt durch Hochheben der entsprechenden farbigen Karte das Votum seiner Kammer bekannt. Somit ist die schnellstmögliche Feststellung des Gesamtergebnisses gewährleistet.

Die Stimmkarten können jetzt bei Herrn Zielesch - von Ihnen aus gesehen rechts vor der Bühne - abgeholt werden. Ich hoffe, alle Landesärztekammern sind alsbald im Besitz der Stimmkarten.

Den Bericht der Geschäftsführung zum Jahresabschluss 2001/2002 gibt nun Herr Professor Fuchs, der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer. Bitte schön, Herr Fuchs.

© 2003, Bundesärztekammer.