Dr. Koch, Referent:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich
berichte Ihnen aus den Beratungen von Finanzkommission und Arbeitsgruppe
Mittelfristige Finanzplanung zum Jahresabschluss des Geschäftsjahrs 2001/2002.
Die Bilanzsumme zum 30. Juni 2002 beläuft sich auf
25 562 104,43 Euro, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von
rund 4,8 Millionen Euro entspricht. Im Wesentlichen ist dies auf den Gewinn aus
der Veräußerung der Kölner Immobilie und die nochmals erhöhte
Gewinnausschüttung des Deutschen Ärzte-Verlags zurückzuführen. Respekt zolle
ich den Geschäftsführern des Deutschen Ärzte-Verlags, den Herren Dinse und
Weber, die hier anwesend sind. Ihnen, meine Herren, herzlichen Glückwunsch zu
diesen Ergebnissen!
(Beifall)
Wir wissen, dass sich die Gewinnausschüttungen angesichts
der wirtschaftlichen Entwicklung und des derzeit augenscheinlichen Umfangs der
Rubrikanzeigen im „Deutschen Ärzteblatt“ nicht auf Dauer in dieser Höhe bewegen
werden.
Erfreulicherweise schließt die Jahresrechnung mit einem
deutlichen Plus, nämlich - Professor Fuchs hat es schon erläutert - mit nicht
verbrauchten Mitteln in Höhe von 418 682,03 Euro ab. Die Bundesärztekammer
befindet sich in einer gewaltigen Umbruchphase, die sich auch hier
widerspiegelt. Wir müssen schon davon ausgehen, dass nicht verbrauchte Mittel
in dieser Größenordnung die Ausnahme auf dem Weg nach Berlin sein werden.
Herr Professor Fuchs hat die Einzelabweichungen der
Etatpositionen genannt. Ich darf auf Wiederholungen verzichten und anführen,
dass der Jahresabschluss vorbereitend in der Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung und in der Sitzung der
Finanzkommission im Januar dieses Jahres intensiv beraten worden war. Hierbei
standen uns der Geschäftsführer des Revisionsverbands, Herr Diplom-Kaufmann
Spannenkrebs, und der uns betreuende Wirtschaftsprüfer
Heyer von der kooperierenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rölfs &
Partner Rede und Antwort.
Wir konnten hierbei auch zur
Kenntnis nehmen, dass Rölfs & Partner mit seinen Mandanten und damit auch
der Revisionsverband selbst einer externen berufsrechtlichen Qualitätskontrolle
unterliegen.
Die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 30.06.2002 wurde mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk abgeschlossen. Die Buchführung und der Jahresabschluss
entsprechen gemäß der pflichtgemäßen Prüfung des Revisionsverbands den
gesetzlichen Vorschriften und der Satzung. Im Rahmen der Prüfung ist bestätigt
worden, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten
worden sind.
Die Prüfgesellschaft hat uns,
den Mitgliedern der Finanzkommission, ausführlich über die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Bundesärztekammer informiert. Wir haben die Gewissheit
erhalten, aus einer guten Basis heraus die letzten Schritte nach Berlin gehen
zu können.
Die Finanzkommission hat dem
vorgelegten Jahresabschluss 2001/2002 einstimmig ohne Enthaltung zugestimmt.
Ferner hat die Finanzkommission dem Vorstand empfohlen, die nicht verbrauchten
Mittel in Höhe von 418 682,03 Euro der Rücklage Bau Berlin zuzuführen. Dem
ist der Vorstand gefolgt.
Nunmehr möchte auch ich an
dieser Stelle zum Fortgang des Umzugsprojekts Berlin aus Sicht der
Finanzgremien kurz berichten.
Der Herr Hauptgeschäftsführer
hat die Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung in jeder Sitzung über
Baufortschritt und Besonderheiten informiert. Ein besonderer Beratungspunkt in
der Finanzkommission, wiederum vorbereitend durch die Behandlung in der
Finanzarbeitsgruppe, waren die so genannten änderbaren Leistungen laut
Bauträgervertrag. Herr Professor Fuchs hat in seinen Ausführungen darauf
hingewiesen, aus welchen Gründen diese Themen zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Bauträgervertrags noch nicht zu entscheiden waren.
In der Januarsitzung der
Finanzkommission ist uns ein Beratungskonvolut hierzu zugeleitet worden. Aus
diesem Anlass haben wir auch diskutiert, und zwar sehr intensiv diskutiert, mit
welchem Verfahren solche finanzwirksamen Änderungsanträge behandelt werden
sollen. Ich möchte Ihnen das Ergebnis mitteilen: Bei einem Volumen je
Einzelmaßnahme bis 50 000 Euro werden Vorstandssteuerungssausschuss Bau,
Vorstand und Finanzkommission über Handlungsbedarf und Angebot informiert. Nach
Zustimmung oder Ablehnung durch den Vorsitzenden der Finanzkommission trifft
der Hauptgeschäftsführer die Entscheidung.
Die Einzelmaßnahmen über
50 000 Euro sind im Vorstandssteuerungsausschuss Bau zu beraten. Die
Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung wird im Umlaufverfahren beteiligt
und gibt eine Empfehlung ab, worüber die Finanzkommission informiert wird. Die
Entscheidung trifft der Vorstand.
Flankiert wird dieses Verfahren
mit Informationen über den Finanzstatus des Bauprojekts. Ferner wurde eine
Obergrenze für die Summe von Bauänderungsanträgen in Höhe von 500 000 Euro
festgelegt. Hiervon ausgenommen wurde die eben von Herrn Professor Fuchs
berichtete Änderung „Kühldecken im Bürobereich“. Ohne die Argumente für die
zusätzliche Ausstattung Kühldecken wiederholen zu wollen, kann ich ausführen,
dass dieser Antrag ebenso wie der Antrag „Oberlichter Bürotrennwände“ in der
Finanzkommission sowohl bautechnisch als auch finanzwirtschaftlich
außerordentlich intensiv beraten worden ist. Die Finanzkommission hat den
beiden genannten Anträgen zugestimmt und die weiteren Anträge dem eben
genannten Verfahren zugeführt.
Wir glauben, dass hiermit
einerseits die in der Bauphase notwendige Zügigkeit der Entscheidungsfindung
möglich wird, andererseits die satzungsgemäßen Rechte der Finanzkommission
gewahrt bleiben.
Für Ihre Aufmerksamkeit, meine
Damen und Herren, darf ich mich bedanken.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Koch, für
Ihren Bericht. Dann frage ich jetzt, ob es Diskussionsbedarf gibt. - Das ist
nicht der Fall; keiner möchte diskutieren.
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