TOP VI : Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2001/2002 (01.07.2001 - 30.06.2002)

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Koch, Referent:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich berichte Ihnen aus den Beratungen von Finanzkommission und Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung zum Jahresabschluss des Geschäftsjahrs 2001/2002.

Die Bilanzsumme zum 30. Juni 2002 beläuft sich auf 25 562 104,43 Euro, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von rund 4,8 Millionen Euro entspricht. Im Wesentlichen ist dies auf den Gewinn aus der Veräußerung der Kölner Immobilie und die nochmals erhöhte Gewinnausschüttung des Deutschen Ärzte-Verlags zurückzuführen. Respekt zolle ich den Geschäftsführern des Deutschen Ärzte-Verlags, den Herren Dinse und Weber, die hier anwesend sind. Ihnen, meine Herren, herzlichen Glückwunsch zu diesen Ergebnissen!

(Beifall)

Wir wissen, dass sich die Gewinnausschüttungen angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung und des derzeit augenscheinlichen Umfangs der Rubrikanzeigen im „Deutschen Ärzteblatt“ nicht auf Dauer in dieser Höhe bewegen werden.

Erfreulicherweise schließt die Jahresrechnung mit einem deutlichen Plus, nämlich - Professor Fuchs hat es schon erläutert - mit nicht verbrauchten Mitteln in Höhe von 418 682,03 Euro ab. Die Bundesärztekammer befindet sich in einer gewaltigen Umbruchphase, die sich auch hier widerspiegelt. Wir müssen schon davon ausgehen, dass nicht verbrauchte Mittel in dieser Größenordnung die Ausnahme auf dem Weg nach Berlin sein werden.

Herr Professor Fuchs hat die Einzelabweichungen der Etatpositionen genannt. Ich darf auf Wiederholungen verzichten und anführen, dass der Jahresabschluss vorbereitend in der Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung und in der Sitzung der Finanzkommission im Januar dieses Jahres intensiv beraten worden war. Hierbei standen uns der Geschäftsführer des Revisionsverbands, Herr Diplom-Kaufmann Spannenkrebs, und der uns betreuende Wirtschaftsprüfer Heyer von der kooperierenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rölfs & Partner Rede und Antwort.

Wir konnten hierbei auch zur Kenntnis nehmen, dass Rölfs & Partner mit seinen Mandanten und damit auch der Revisionsverband selbst einer externen berufsrechtlichen Qualitätskontrolle unterliegen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 30.06.2002 wurde mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeschlossen. Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen gemäß der pflichtgemäßen Prüfung des Revisionsverbands den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung. Im Rahmen der Prüfung ist bestätigt worden, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten worden sind.

Die Prüfgesellschaft hat uns, den Mitgliedern der Finanzkommission, ausführlich über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bundesärztekammer informiert. Wir haben die Gewissheit erhalten, aus einer guten Basis heraus die letzten Schritte nach Berlin gehen zu können.

Die Finanzkommission hat dem vorgelegten Jahresabschluss 2001/2002 einstimmig ohne Enthaltung zugestimmt. Ferner hat die Finanzkommission dem Vorstand empfohlen, die nicht verbrauchten Mittel in Höhe von 418 682,03 Euro der Rücklage Bau Berlin zuzuführen. Dem ist der Vorstand gefolgt.

Nunmehr möchte auch ich an dieser Stelle zum Fortgang des Umzugsprojekts Berlin aus Sicht der Finanzgremien kurz berichten.

Der Herr Hauptgeschäftsführer hat die Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung in jeder Sitzung über Baufortschritt und Besonderheiten informiert. Ein besonderer Beratungspunkt in der Finanzkommission, wiederum vorbereitend durch die Behandlung in der Finanzarbeitsgruppe, waren die so genannten änderbaren Leistungen laut Bauträgervertrag. Herr Professor Fuchs hat in seinen Ausführungen darauf hingewiesen, aus welchen Gründen diese Themen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bauträgervertrags noch nicht zu entscheiden waren.

In der Januarsitzung der Finanzkommission ist uns ein Beratungskonvolut hierzu zugeleitet worden. Aus diesem Anlass haben wir auch diskutiert, und zwar sehr intensiv diskutiert, mit welchem Verfahren solche finanzwirksamen Änderungsanträge behandelt werden sollen. Ich möchte Ihnen das Ergebnis mitteilen: Bei einem Volumen je Einzelmaßnahme bis 50 000 Euro werden Vorstandssteuerungssausschuss Bau, Vorstand und Finanzkommission über Handlungsbedarf und Angebot informiert. Nach Zustimmung oder Ablehnung durch den Vorsitzenden der Finanzkommission trifft der Hauptgeschäftsführer die Entscheidung.

Die Einzelmaßnahmen über 50 000 Euro sind im Vorstandssteuerungsausschuss Bau zu beraten. Die Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung wird im Umlaufverfahren beteiligt und gibt eine Empfehlung ab, worüber die Finanzkommission informiert wird. Die Entscheidung trifft der Vorstand.

Flankiert wird dieses Verfahren mit Informationen über den Finanzstatus des Bauprojekts. Ferner wurde eine Obergrenze für die Summe von Bauänderungsanträgen in Höhe von 500 000 Euro festgelegt. Hiervon ausgenommen wurde die eben von Herrn Professor Fuchs berichtete Änderung „Kühldecken im Bürobereich“. Ohne die Argumente für die zusätzliche Ausstattung Kühldecken wiederholen zu wollen, kann ich ausführen, dass dieser Antrag ebenso wie der Antrag „Oberlichter Bürotrennwände“ in der Finanzkommission sowohl bautechnisch als auch finanzwirtschaftlich außerordentlich intensiv beraten worden ist. Die Finanzkommission hat den beiden genannten Anträgen zugestimmt und die weiteren Anträge dem eben genannten Verfahren zugeführt.

Wir glauben, dass hiermit einerseits die in der Bauphase notwendige Zügigkeit der Entscheidungsfindung möglich wird, andererseits die satzungsgemäßen Rechte der Finanzkommission gewahrt bleiben.

Für Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren, darf ich mich bedanken.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Koch, für Ihren Bericht. Dann frage ich jetzt, ob es Diskussionsbedarf gibt. - Das ist nicht der Fall; keiner möchte diskutieren.

© 2003, Bundesärztekammer.