TOP VIII : Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2003/2004
(01.07.2003 - 30.06.2004)


3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Fuchs, Referent:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein Widerspruch in sich, wenn man eine einfache Haushaltsplanung vorlegen will. Sie haben das Konvolut gesehen. Aber in diesen wirtschaftlich und berufspolitisch schwierigen Zeiten und angesichts der größten Herausforderung, vor der die Geschäftsstelle der Bundesärztekammer je stand, nämlich dem Umzug von Köln nach Berlin, ist das kein Zuckerschlecken. In diesem Zusammenhang einen Haushaltsentwurf zu konsentieren ist keine einfache Aufgabe.

Wir haben versucht, diesen Herausforderungen Paroli zu bieten. Nach intensiven Beratungen im Vorstand, in den Finanzgremien und in der Geschäftsführung legt Ihnen der Vorstand einen Haushaltsentwurf vor, der den Anforderungen, die an uns herangetragen wurden und werden, Rechnung trägt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben benötigen wir Ressourcen, die in der Tat über eine lineare Fortschreibung des laufenden Haushalts, der mit dem Ausgleich von Preissteigerungen und Tariferhöhungen auskäme, hinausgehen. Andererseits sind zusätzliche Mittel für unabwendbare Ausgabenmehrungen aufzuwenden, zu denen uns beispielsweise notwendige Mitgliedschaften zwingen. Ich nenne hier den Koordinierungsausschuss.

Ich stelle Ihnen die im Haushaltsvoranschlag enthaltenen zusätzlichen Aufgaben und Projekte vor:

Ich nenne zunächst eine Referentenstelle im Dezernat IV - Gebührenordnung - ab 1. Januar 2004 für den Bereich Gebührenordnung aufgrund der gegenwärtigen und anstehenden Aufgaben in diesem Bereich. Das erschien uns zwingend geboten, wobei wir versucht haben, in Teilen zu kompensieren, indem wir auf die Umwidmung einer Sekretärinnenstelle zu einer Sachbearbeiterstelle verzichtet haben.

Ich nenne zum Zweiten die Einrichtung einer Referentenstelle im Dezernat VI - Wissenschaftlicher Beirat - ab 1. Januar 2004 für den Bereich Organtransplantation, in dem die Bundesärztekammer hohe Verantwortung trägt, weil wir Aufgaben zu erfüllen haben, die im Transplantationsgesetz der Bundesärztekammer zugewiesen wurden.

Weiterhin will ich höhere Beiträge zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Position 3 - infolge des neu eingeführten Sanierungsgeldes nennen. Wir werden die Bedingungen für einen Ausstieg aus der VBL prüfen und berechnen lassen.

Beitragserhöhungen des Weltärztebundes schlagen sich in Position 15 nieder. In den kommenden zwei Jahren wird der Kopfbeitrag nochmals um je 10 Cent erhöht werden, sodass hier eine gewisse Dynamik nicht zu umgehen ist.

Eine Sekretärinnenstelle im Brüsseler Büro soll von Teilzeit auf Vollzeit aufgestockt werden. Hier geht es um die anteiligen Kosten für die Bundesärztekammer. Ich denke, dass Sie nachvollziehen können, dass die Bedeutung der europäischen Ebene unter strategischen Gesichtspunkten zunimmt. Das gilt im Übrigen auch im täglichen Ablauf der Prozesse in dieser Außenstelle.

Schließlich sei der Beitragsanteil der Bundesärztekammer zur Arbeitsgemeinschaft Koordinierungsausschuss nach § 137 e SGB V - Position 21 - genannt. Wir haben dort eine Mitträgerfunktion. Der Anteil erhöht sich aufgrund des Haushaltsvoranschlags dieser Arbeitsgemeinschaft erheblich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Ungewissheit über die endgültige Fassung des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes erschien weder ein Austritt aus dieser Arbeitsgemeinschaft opportun noch eine andere finanzielle Abschätzung als die Ihnen vorgelegte möglich.

Erwähnen möchte ich die Anforderungen der Ärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung - Position 22 - zur Aufstockung für eine Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters sowie für Sachkosten. Die Bundesärztekammer stellt diese Beitragsmittel jedoch nur zweckgebunden zur Verfügung, und zwar für die geschäftsführungsmäßige Begleitung des Nationalen Leitlinienprogramms, zu dem Sie unter Tagesordnungspunkt I einen entsprechenden Leitantrag verabschiedet haben.

Schließlich nenne ich die zusätzlichen notwendigen Kosten für die Gewinnung neuer Mitarbeiter, weil in Köln die Fluktuation im Zusammenhang mit dem Berlinumzug erheblich gewachsen ist. Sie werden der Aufwandsgruppe Geschäftsstelle Berlin/Bauprojekt zugeordnet. Nach dem Umzug ist wieder mit einem geringeren Niveau dieser Ausgaben zu rechnen.

Ferner sieht der Haushaltsvoranschlag wie in den Vorjahren vor, die Aufwandsgruppe Geschäftsstelle Berlin/Bauprojekt aus außerordentlichen Erträgen zu finanzieren, da nach dem Umzug die Geschäftsstelle Berlin aufgelöst werden kann.

Aus der Rückmietung der Kölner Immobilie ergibt sich eine rechnerische Differenz zu wegfallenden Abschreibungen bzw. zusätzlichen Zinserträgen. Es ist vorgesehen, diese Differenz aus der Baurücklage zu finanzieren.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle den Einschub, dass die Veräußerung und Rückmietung dieser Immobilie damals eine Entscheidung war, die wir heute als im wahrsten Sinne des Wortes goldrichtig bezeichnen können, denn der Kölner Markt für Gewerbeimmobilien hat sich seitdem völlig gedreht. Wir haben damals sehr, sehr günstig verkauft.

Meine Damen und Herren, für den Vorstand lege ich Ihnen den Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2003/2004, also für den Zeitraum vom 1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2004, vor. Das Volumen beträgt 13 070 500 Euro. Die Steigerung des Volumens im Vergleich zum Haushalt des laufenden Geschäftsjahrs beträgt 4,38 Prozent. Die Steigerung der Beitragsbelastung der Landesärztekammern beträgt im selben Vergleich 3,6 Prozent.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Haushaltsentwurf und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Professor Fuchs, für die Vorstellung. Am besten schließt Herr Koch mit seinem Bericht aus der Finanzkommission direkt an. Bitte schön, Herr Koch.

© 2003, Bundesärztekammer.