Dr. Hansen, Nordrhein:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte
zu den drei Anträgen der Landesärztekammer Bayern bzw. von Herrn Kollegen
Calles sprechen. Der Antrag VIII-2 betrifft die Einrichtung eines Hilfs- und
Katastrophenfonds. Ich glaube, dass diesem Antrag uneingeschränkte Zustimmung
zuteil werden sollte, damit die Bundesebene in die Lage versetzt wird, in
Krisensituationen nicht nur ideelle Unterstützung zu leisten.
Mir fällt eine Konkurrenz, um
nicht zu sagen: ein Widerspruch zu dem Haushaltsbegrenzungsantrag desselben
Antragstellers auf. Ich vermisse auch einen Vorschlag zur Aufbringung der
Mittel für diesen Fonds. Ich glaube, das ist aber erforderlich, damit der
Vorstand in der Lage ist, entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten zu haben.
Ich möchte auf jeden Fall
vermeiden, dass die Verfügungsvollmacht über diesen Fonds anders geregelt ist
als bei allen anderen Vorstandsentscheidungen auf der Bundesebene. Ich bitte
Sie, dem Antrag 2 im ersten Satz zuzustimmen. Der zweite Satz sollte lediglich
lauten:
Die Verfügungsvollmacht darüber soll
beim Vorstand der Bundesärztekammer liegen.
Die Annahme des zweiten Halbsatzes bedeutete den Einstieg
in eine gewichtete Abstimmung durch die Hintertür.
Zum Antrag 3 hinsichtlich der Finanzierung
der Berlinplanung ist anzumerken, dass die Aussage richtig ist, dass zunächst
von Projektkosten in Höhe von 21 985 000 Euro ausgegangen wurde. Sie
sollten als Delegierte aber auch wissen: Diese erste Summe ermöglicht den
Erwerb einer definierten Flächengröße in dem jetzt entstehenden Berliner
Neubau. Es wird also Geld gegen Grundstücksbesitz und Teileigentum gewechselt.
Insofern ist mit dem Begriff „Kosten“ etwas unsauber argumentiert. Das alles
sind keine Kosten, die Landesärztekammern verloren gehen, denn es handelt sich
nicht um Aufwendungen, die sich sofort verbrauchen, sondern um Umschichtungen
von Geldmitteln in Sachanlagen.
So ist es natürlich auch bei der zusätzlich erworbenen
strategischen Raumreserve, die zumindest von der ganz großen Mehrzahl der
Landesärztekammern und dem Vorstand der Bundesärztekammer als notwendig und
erstrebenswert angesehen wird.
Die Wertentwicklung dieser Miteigentumsanteile am Haus der
deutschen Ärzteschaft kann als positiv gewertet
werden. Dies kommt letzten Endes auch den Gesellschaftern der
Bundesärztekammer, uns Landesärztekammern, zugute. So viel zum Thema Kosten.
Im Antrag 3 werden auch die
Rücklagen angesprochen. Hier bleibt der bayerische Antrag leider hinter den
bereits angestellten Überlegungen zurück. Im Arbeitskreis Mittelfristige
Finanzplanung und in der Finanzkommission besteht nämlich bereits Konsens
darüber, dass nach Abschluss der Berliner Neubaumaßnahme der mittelfristige
Planungs- und Finanzhorizont der Bundesärztekammer wieder stärker in den
Mittelpunkt der Betrachtung rücken muss, auch wegen der immer stärker von der
Bundesebene wahrzunehmenden Aufgaben.
Ich kann mir eine kommentierende
Bemerkung zu der Aussage
Im Übrigen ist ein so gestaltetes
Finanzgebaren mit dem für die Kammern geltenden Haushaltsrecht nicht vereinbar
nicht verkneifen. Für diese Aussage fehlt jeder Beleg.
Zumindest mit dem Haushaltsrecht meiner Kammer sind die Neubaubeschlüsse für
Berlin absolut und gut vereinbar.
Ich bitte Sie, dem Antrag 3 die Zustimmung zu versagen.
(Beifall)
Schließlich noch ein paar Sätze zu den Anträgen 4 -
Ablehnung des Haushaltsvoranschlags - und 5, der die künftigen Steigerungsraten
des Haushaltsvoranschlags betrifft. Sie sind genereller Art. Sinn der
Bundesärztekammer, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Vertretung der
deutschen Ärzteschaft und ihrer Interessen auf der Bundesebene. Dies ist meines
Erachtens gerade auf der diesjährigen Eröffnungsveranstaltung überdeutlich
geworden. Diese bundespolitische Präsenz ist keiner Landesärztekammer, auch
nicht der Bayerischen Landesärztekammer, allein möglich.
(Beifall)
Diese als Arbeitsgemeinschaft gebildete Bundesärztekammer
muss die Interessenlage aller Ärztinnen und Ärzte mit höchster Effizienz
vertreten. Hierzu muss sie angemessen mit Personal und Sachmitteln ausgestattet
sein. Diese Suche nach einer angemessenen Personal- und Sachausstattung bringt
jährlich das mindestens 40-köpfige Gremium der Finanzkommission zusammen, das
nach langwierigen Vorarbeiten der Arbeitsgruppe
Mittelfristige Finanzplanung jeden
Haushaltsposten akribisch auf ebendiese Angemessenheit und einleuchtende
Begründung untersucht. Die Summe dieser Haushaltsposten ist der jährliche Etat,
der nach Aufgabendiskussion aller Punkte als notwendig und erforderlich für die
Wahrnehmung einer immer wichtiger und politischer werdenden Interessenvertretung
auf Bundesebene von der ganz überwiegenden Mehrzahl der Kammern angesehen wird.
Eine Reglementierung bei der Suche nach der sachgerechten
Ausstattung durch eine starre Steigerungsregelung ist nicht sachgerecht. Sie
gefährdet die Arbeit unseres Bundesgremiums und stärkt uns in keiner Weise,
sondern sie schwächt uns alle. Ich muss Ihnen klar sagen: Ich habe für die
Vertretung der bayerischen Positionen, was die Grundsätzlichkeit der
Wirtschaftlichkeit und des verantwortungsvollen Umgangs mit den Mitteln angeht,
volle Sympathie und bin auch immer wieder fasziniert davon, wie in den
Auseinandersetzungen in der Finanzkommission darüber diskutiert und um Wege
gerungen wird. Aber ich bitte Sie heute, diese Anträge abzulehnen und uns in
der jetzigen Zeit keine Steine in den Weg zu legen.
Herzlichen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Hansen.
Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Thomas aus
Westfalen-Lippe.
|