TOP VIII : Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2003/2004
(01.07.2003 - 30.06.2004)


3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Hansen, Nordrhein:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu den drei Anträgen der Landesärztekammer Bayern bzw. von Herrn Kollegen Calles sprechen. Der Antrag VIII-2 betrifft die Einrichtung eines Hilfs- und Katastrophenfonds. Ich glaube, dass diesem Antrag uneingeschränkte Zustimmung zuteil werden sollte, damit die Bundesebene in die Lage versetzt wird, in Krisensituationen nicht nur ideelle Unterstützung zu leisten.

Mir fällt eine Konkurrenz, um nicht zu sagen: ein Widerspruch zu dem Haushaltsbegrenzungsantrag desselben Antragstellers auf. Ich vermisse auch einen Vorschlag zur Aufbringung der Mittel für diesen Fonds. Ich glaube, das ist aber erforderlich, damit der Vorstand in der Lage ist, entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten zu haben.

Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, dass die Verfügungsvollmacht über diesen Fonds anders geregelt ist als bei allen anderen Vorstandsentscheidungen auf der Bundesebene. Ich bitte Sie, dem Antrag 2 im ersten Satz zuzustimmen. Der zweite Satz sollte lediglich lauten:

Die Verfügungsvollmacht darüber soll beim Vorstand der Bundesärztekammer liegen.

Die Annahme des zweiten Halbsatzes bedeutete den Einstieg in eine gewichtete Abstimmung durch die Hintertür.

Zum Antrag 3 hinsichtlich der Finanzierung der Berlinplanung ist anzumerken, dass die Aussage richtig ist, dass zunächst von Projektkosten in Höhe von 21 985 000 Euro ausgegangen wurde. Sie sollten als Delegierte aber auch wissen: Diese erste Summe ermöglicht den Erwerb einer definierten Flächengröße in dem jetzt entstehenden Berliner Neubau. Es wird also Geld gegen Grundstücksbesitz und Teileigentum gewechselt. Insofern ist mit dem Begriff „Kosten“ etwas unsauber argumentiert. Das alles sind keine Kosten, die Landesärztekammern verloren gehen, denn es handelt sich nicht um Aufwendungen, die sich sofort verbrauchen, sondern um Umschichtungen von Geldmitteln in Sachanlagen.

So ist es natürlich auch bei der zusätzlich erworbenen strategischen Raumreserve, die zumindest von der ganz großen Mehrzahl der Landesärztekammern und dem Vorstand der Bundesärztekammer als notwendig und erstrebenswert angesehen wird.

Die Wertentwicklung dieser Miteigentumsanteile am Haus der deutschen Ärzteschaft kann als positiv gewertet werden. Dies kommt letzten Endes auch den Gesellschaftern der Bundesärztekammer, uns Landesärztekammern, zugute. So viel zum Thema Kosten.

Im Antrag 3 werden auch die Rücklagen angesprochen. Hier bleibt der bayerische Antrag leider hinter den bereits angestellten Überlegungen zurück. Im Arbeitskreis Mittelfristige Finanzplanung und in der Finanzkommission besteht nämlich bereits Konsens darüber, dass nach Abschluss der Berliner Neubaumaßnahme der mittelfristige Planungs- und Finanzhorizont der Bundesärztekammer wieder stärker in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken muss, auch wegen der immer stärker von der Bundesebene wahrzunehmenden Aufgaben.

Ich kann mir eine kommentierende Bemerkung zu der Aussage

Im Übrigen ist ein so gestaltetes Finanzgebaren mit dem für die Kammern geltenden Haushaltsrecht nicht vereinbar

nicht verkneifen. Für diese Aussage fehlt jeder Beleg. Zumindest mit dem Haushaltsrecht meiner Kammer sind die Neubaubeschlüsse für Berlin absolut und gut vereinbar.

Ich bitte Sie, dem Antrag 3 die Zustimmung zu versagen.

(Beifall)

Schließlich noch ein paar Sätze zu den Anträgen 4 - Ablehnung des Haushaltsvoranschlags - und 5, der die künftigen Steigerungsraten des Haushaltsvoranschlags betrifft. Sie sind genereller Art. Sinn der Bundesärztekammer, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Vertretung der deutschen Ärzteschaft und ihrer Interessen auf der Bundesebene. Dies ist meines Erachtens gerade auf der diesjährigen Eröffnungsveranstaltung überdeutlich geworden. Diese bundespolitische Präsenz ist keiner Landesärztekammer, auch nicht der Bayerischen Landesärztekammer, allein möglich.

(Beifall)

Diese als Arbeitsgemeinschaft gebildete Bundesärztekammer muss die Interessenlage aller Ärztinnen und Ärzte mit höchster Effizienz vertreten. Hierzu muss sie angemessen mit Personal und Sachmitteln ausgestattet sein. Diese Suche nach einer angemessenen Personal- und Sachausstattung bringt jährlich das mindestens 40-köpfige Gremium der Finanzkommission zusammen, das nach langwierigen Vorarbeiten der Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung jeden Haushaltsposten akribisch auf ebendiese Angemessenheit und einleuchtende Begründung untersucht. Die Summe dieser Haushaltsposten ist der jährliche Etat, der nach Aufgabendiskussion aller Punkte als notwendig und erforderlich für die Wahrnehmung einer immer wichtiger und politischer werdenden Interessenvertretung auf Bundesebene von der ganz überwiegenden Mehrzahl der Kammern angesehen wird.

Eine Reglementierung bei der Suche nach der sachgerechten Ausstattung durch eine starre Steigerungsregelung ist nicht sachgerecht. Sie gefährdet die Arbeit unseres Bundesgremiums und stärkt uns in keiner Weise, sondern sie schwächt uns alle. Ich muss Ihnen klar sagen: Ich habe für die Vertretung der bayerischen Positionen, was die Grundsätzlichkeit der Wirtschaftlichkeit und des verantwortungsvollen Umgangs mit den Mitteln angeht, volle Sympathie und bin auch immer wieder fasziniert davon, wie in den Auseinandersetzungen in der Finanzkommission darüber diskutiert und um Wege gerungen wird. Aber ich bitte Sie heute, diese Anträge abzulehnen und uns in der jetzigen Zeit keine Steine in den Weg zu legen.

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Hansen. Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Thomas aus Westfalen-Lippe.

© 2003, Bundesärztekammer.