TOP IX : Wahlen

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Wahlleiter! Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen ja nicht die Bekanntgabe des Ergebnisses abwarten. Man kann doch die Wahlen vornehmen und dann am Abend auszählen.

(Widerspruch)

Wir müssen morgen noch das Thema Berufsordnung abhandeln, ebenso den Tätigkeitsbericht. Das ist ein gewaltiges Programm. Wenn wir morgen früh die Wahlen vorschalten, müssen wir während der Zeit des Auszählens der Stimmen abwarten.

Mein Plädoyer ist, auch die Wahl des Senats und der beiden Akademien noch heute durchzuführen.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Vilmar, Wahlleiter:

Danke. Darüber können wir nachher abstimmen. Es liegt ja auch der Antrag vor, dass sich alle Kandidaten persönlich vorstellen sollen. Das gibt eine Vielzahl von Reden. Das ist gar nicht in vollem Umfang möglich, weil manche der vom Vorstand Vorgeschlagenen gar nicht hier sind. Aber darüber können wir nachher noch abstimmen.

Wir führen jetzt erst einmal die Wahl durch.

Hat jetzt jeder seine Stimme abgegeben, der dies tun möchte? - Das scheint so zu sein. Der Wahlgang ist damit geschlossen. Ich bitte, die Wahlurnen nach vorn zu bringen, damit ausgezählt werden kann.

Ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Zahl der abgegebenen Stimmen: 225, Zahl der ungültig abgegebenen Stimmen: keine. Zahl der für die Wahl gültig abgegebenen Stimmen: 225. Davon ist eine Enthaltung. Das Quorum beträgt 113 der gültig abgegebenen Stimmen. Auf Frau Bühren entfielen 87 Stimmen, auf Herrn Kaplan 77 Stimmen und auf Frau Köhler 60 Stimmen. Damit hat niemand das Quorum erreicht, sodass wir noch einmal wählen müssen.

Dazu sagt die Satzung:

Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht erreicht, so findet im dritten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl aus dem zweiten Wahlgang statt. Ergibt sich dabei Stimmengleichheit, so entscheidet das vom Vorsitzenden der Versammlung zu ziehende Los.

Die beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl aus dem vorhergehenden Wahlgang sind Frau Bühren und Herr Kaplan. Frau Köhler ist damit ausgeschieden. Ich frage, ob beide bereit sind, im dritten Wahlgang, bei dem eine einfache Mehrheit genügt, zu kandidieren. Frau Bühren? - Ja. Herr Kaplan? - Ja.

Schreiben Sie jetzt bitte „Bühren“ oder „Kaplan“ leserlich auf den Wahlzettel. Das weitere Verfahren kennen Sie ja.

Hat jetzt jeder seine Stimme abgegeben, der dies tun wollte? - Das scheint der Fall zu sein. Der Wahlgang ist damit geschlossen. Ich bitte, die Urnen nach vorn zu bringen zum Auszählen.

Ich gebe das Wahlergebnis des dritten Wahlgangs bekannt. Zahl der abgegebenen Stimmen: 224, Zahl der ungültig abgegebenen Stimmen: vier. Die Zahl der gültig abgegebenen Stimmen beträgt demnach 220, davon drei Enthaltungen. Frau Bühren hat 118 Stimmen erreicht, Herr Kaplan 99 Stimmen. Damit ist Frau Bühren gewählt.

(Beifall)

Ich frage Frau Bühren, ob sie die Wahl annimmt. - Ja, sie nimmt die Wahl an.

Nun bitte ich Sie, sich auf Ihre Plätze zu begeben, weil jetzt die Verpflichtung des neu gewählten Vorstands erfolgt. Ich bitte den Vorstand, sich dort einzufinden, wo Herr Holfelder steht, damit die Verpflichtung erfolgen kann.

Wir müssen auch noch darüber abstimmen, ob die Wahlen für den Senat und die Akademien heute noch erfolgen sollen. Wer ist dafür, heute weiterzumachen? - Ich sehe fast keinen, eigentlich überhaupt keinen. Wer ist dafür, morgen weiterzumachen? - Dann ist das so beschlossen. Wir fahren morgen früh um 9 Uhr mit den Wahlen für den Senat und die Akademien fort.

Ich bitte jetzt um Ruhe, damit Herr Holfelder die Verpflichtung vornehmen kann. Bitte, Herr Holfelder.

© 2003, Bundesärztekammer.