TOP IX : Wahlen

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich begrüße Sie sehr herzlich zu unserem letzten Sitzungstag und hoffe, dass Sie gestern Abend ansprechende Stunden in Köln verleben konnten, die Nacht gut verbracht haben und heute Morgen ausgeruht hierher gekommen sind.

Bevor wir mit unserer Tagesordnung beginnen, möchte ich zunächst einem Geburtstagskind gratulieren, auch wenn er es nicht möchte. Alfred Möhrle hat heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

Gestern kam ein Kollege - ich habe seinen Namen im Moment leider nicht präsent - und meinte, wir hätten vorgestern bei der Zulassung einer zweiten Lesung zum Antrag 7 einen Rechenfehler begangen und hätten insofern die zweite Lesung nicht zulassen dürfen. Anhand des Protokolls unseres Stenografen ist ermittelt worden, dass das, was ich gestern aus dem Gedächtnis gesagt habe, stimmt: Es wurden 195 Stimmen abgegeben, 65 haben sich für eine zweite Lesung ausgesprochen. Das ist exakt ein Drittel, sodass die zweite Lesung zugelassen werden musste. Der Ablauf der zweiten Lesung erfolgte ordnungsgemäß, sodass die gefassten Beschlüsse gültig sind. Hier ist also kein Rechenfehler passiert. Wir haben die beiden Zahlen addiert und erst dann das Drittel ermittelt. Wir haben dort nicht wie gestern den Fehler gemacht, die eine Zahl gegen die andere zu verrechnen und dadurch nur die Hälfte zu ermitteln.

Das, was vorgestern geschah, war in Ordnung; das, was gestern geschah, ist korrigiert worden. Wir können also sagen: Formfehler sind nicht vorgekommen.

Wir fahren jetzt im Tagesordnungspunkt IX - Wahlen - fort. Ich darf zunächst Karsten Vilmar noch einmal sehr, sehr herzlich für die gestrige Leitung der Wahlen danken, die so reibungslos verlaufen sind.

(Beifall)

Ich danke auch den beiden Beisitzern, Herrn Beleites und Herrn Flenker, sowie allen, die mitgezählt haben. Ich danke auch der Rechtsabteilung, welche die Aufsicht geführt hat.

Wir kommen nun zur Wahl des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung. Hierzu liegt Ihnen der Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer umgedruckt vor. Sie bekommen einen Wahlzettel auf blauem Papier. Er liegt bereits auf Ihren Plätzen.

Das Statut sieht gemäß § 5 vor, dass die sieben ordentlichen Mitglieder des Senats aus einer Vorschlagsliste des Vorstands der Bundesärztekammer vom Deutsche Ärztetag gewählt werden.

Unser Wahlzettel enthält neun Vorschläge. Demnach ist ein Wahlgang erforderlich. Zur Vereinfachung des Geschäftsgangs schlagen wir Ihnen vor, dass Sie auf dem für Sie bestimmten Wahlzettel maximal sieben Kandidaten ankreuzen. Wenn Sie mehr ankreuzen, wird der Stimmzettel ungültig. Weniger können Sie ankreuzen; damit wollen Sie dann zum Ausdruck bringen, dass Sie nicht sieben Kandidaten gefunden haben, die Ihnen Recht sind.

Ich denke, dass Sie damit einverstanden sind. Sie kennen ja alle das System der Listenwahl.

Ich rufe gleichzeitig zur Wahl des Vorstands der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin auf. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlzettel des Vorstands der Bundesärztekammer auf orangefarbenem Papier vor.

Das Statut sieht gemäß  § 2 a vor, dass der Vorstand aus fünf aus einer Vorschlagsliste des Vorstands der Bundesärztekammer vom Deutschen Ärztetag gewählten Praktischen Ärzten bzw. Ärzten für Allgemeinmedizin gebildet wird.

Der Wahlzettel enthält sechs Vorschläge. Es waren ursprünglich sieben Vorschläge, aber gestern hat eine Kandidatin ihre Kandidatur zurückgezogen, nämlich Frau Braun. Demnach ist ein Wahlgang erforderlich.

Ich bitte Sie, maximal fünf Kandidatinnen bzw. Kandidaten anzukreuzen. Gleichzeitig bitte ich Sie, die Wahl des Vorstands der Deutschen Akademie der Gebietsärzte vorzunehmen. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlzettel des Vorstands der Bundesärztekammer auf gelbem Papier vor.

Zu wählen sind fünf Vorstandsmitglieder. Der Vorschlag des Vorstands der Bundesärztekammer umfasst sieben Namen. Bitte suchen Sie aus diesen sieben Kandidatinnen bzw. Kandidaten maximal fünf aus.

Wir können diese drei Wahlen gleichzeitig vornehmen. Bitte beachten Sie die Farbe der Wahlzettel. Die Wahlzettel können alle in dieselbe Wahlurne geworfen werden. Wir ziehen das bei der Auszählung wieder auseinander.

Wenn der Wahlvorgang abgeschlossen ist, können wir mit der übrigen Tagesordnung fortfahren. Das Ergebnis werde ich Ihnen bekannt geben, sobald es mir vorliegt.

Jetzt gibt es Anträge zur Geschäftsordnung. Zunächst bitte Herr Thierse.

© 2003, Bundesärztekammer.