Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Guten Morgen, meine sehr
verehrten Damen, meine Herren! Ich begrüße Sie sehr herzlich zu unserem letzten
Sitzungstag und hoffe, dass Sie gestern Abend ansprechende Stunden in Köln
verleben konnten, die Nacht gut verbracht haben und heute Morgen ausgeruht
hierher gekommen sind.
Bevor wir mit unserer Tagesordnung beginnen, möchte ich
zunächst einem Geburtstagskind gratulieren, auch wenn er es nicht möchte.
Alfred Möhrle hat heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall)
Gestern kam ein Kollege - ich habe seinen Namen im Moment
leider nicht präsent - und meinte, wir hätten vorgestern bei der Zulassung
einer zweiten Lesung zum Antrag 7 einen Rechenfehler begangen und hätten
insofern die zweite Lesung nicht zulassen dürfen. Anhand des Protokolls unseres
Stenografen ist ermittelt worden, dass das, was ich gestern aus dem Gedächtnis
gesagt habe, stimmt: Es wurden 195 Stimmen abgegeben, 65 haben sich für eine
zweite Lesung ausgesprochen. Das ist exakt ein Drittel, sodass die zweite
Lesung zugelassen werden musste. Der Ablauf der zweiten Lesung erfolgte
ordnungsgemäß, sodass die gefassten Beschlüsse gültig sind. Hier ist also kein
Rechenfehler passiert. Wir haben die beiden Zahlen addiert und erst dann das
Drittel ermittelt. Wir haben dort nicht wie gestern den Fehler gemacht, die
eine Zahl gegen die andere zu verrechnen und dadurch nur die Hälfte zu
ermitteln.
Das, was vorgestern geschah, war in Ordnung; das, was
gestern geschah, ist korrigiert worden. Wir können also sagen: Formfehler sind
nicht vorgekommen.
Wir fahren jetzt im Tagesordnungspunkt IX - Wahlen - fort.
Ich darf zunächst Karsten Vilmar noch einmal sehr, sehr herzlich für die
gestrige Leitung der Wahlen danken, die so reibungslos verlaufen sind.
(Beifall)
Ich danke auch den beiden Beisitzern, Herrn Beleites und Herrn Flenker, sowie
allen, die mitgezählt haben. Ich danke auch der Rechtsabteilung, welche die
Aufsicht geführt hat.
Wir kommen nun zur Wahl des Deutschen Senats für ärztliche
Fortbildung. Hierzu liegt Ihnen der Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer
umgedruckt vor. Sie bekommen einen Wahlzettel auf blauem Papier. Er liegt
bereits auf Ihren Plätzen.
Das Statut sieht gemäß § 5 vor, dass die sieben
ordentlichen Mitglieder des Senats aus einer Vorschlagsliste des Vorstands der
Bundesärztekammer vom Deutsche Ärztetag gewählt werden.
Unser Wahlzettel enthält neun Vorschläge. Demnach ist ein
Wahlgang erforderlich. Zur Vereinfachung des Geschäftsgangs schlagen wir Ihnen
vor, dass Sie auf dem für Sie bestimmten Wahlzettel maximal sieben Kandidaten
ankreuzen. Wenn Sie mehr ankreuzen, wird der Stimmzettel ungültig. Weniger
können Sie ankreuzen; damit wollen Sie dann zum Ausdruck bringen, dass Sie
nicht sieben Kandidaten gefunden haben, die Ihnen Recht sind.
Ich denke, dass Sie damit einverstanden sind. Sie kennen
ja alle das System der Listenwahl.
Ich rufe gleichzeitig zur Wahl des Vorstands der Deutschen
Akademie für Allgemeinmedizin auf. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlzettel des
Vorstands der Bundesärztekammer auf orangefarbenem Papier vor.
Das Statut sieht gemäß
§ 2 a vor, dass der Vorstand aus fünf aus einer Vorschlagsliste des
Vorstands der Bundesärztekammer vom Deutschen Ärztetag gewählten Praktischen
Ärzten bzw. Ärzten für Allgemeinmedizin gebildet wird.
Der Wahlzettel enthält sechs Vorschläge. Es waren
ursprünglich sieben Vorschläge, aber gestern hat eine Kandidatin ihre
Kandidatur zurückgezogen, nämlich Frau Braun. Demnach ist ein Wahlgang
erforderlich.
Ich bitte Sie, maximal fünf Kandidatinnen bzw. Kandidaten
anzukreuzen. Gleichzeitig bitte ich Sie, die Wahl des Vorstands der Deutschen
Akademie der Gebietsärzte vorzunehmen. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlzettel des
Vorstands der Bundesärztekammer auf gelbem Papier vor.
Zu wählen sind fünf Vorstandsmitglieder. Der Vorschlag des
Vorstands der Bundesärztekammer umfasst sieben Namen. Bitte suchen Sie aus
diesen sieben Kandidatinnen bzw. Kandidaten maximal fünf aus.
Wir können diese drei Wahlen gleichzeitig vornehmen. Bitte
beachten Sie die Farbe der Wahlzettel. Die Wahlzettel können alle in dieselbe
Wahlurne geworfen werden. Wir ziehen das bei der Auszählung wieder auseinander.
Wenn der Wahlvorgang abgeschlossen ist, können wir mit der
übrigen Tagesordnung fortfahren. Das Ergebnis werde ich Ihnen bekannt geben,
sobald es mir vorliegt.
Jetzt gibt es Anträge zur Geschäftsordnung. Zunächst bitte
Herr Thierse.
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