Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I – 6

Auf Antrag von Herrn Henke, Dr. Mitrenga und Dr. Wolter (Drucksache I-6) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 106. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, bei der anstehenden Strukturreform im Gesundheitswesen eine möglichst gute Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und die zwingenden europäischen Vorgaben im Arbeitszeitgesetz zu berücksichtigen.

Der Europäische Gerichtshof hat in der Vorabentscheidung vom 03.10.2000 eindeutig die gesamte Zeit des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit gewertet. In einem Urteil vom 18.02.2003 wurde dies vom Bundesarbeitsgericht bekräftigt und die fehlende Umsetzung im Arbeitszeitgesetz angemahnt. Nach dieser Rechtslage steht unumgänglich fest, dass eine Bewertung der Bereitschaftsdienste als Ruhrzeit – wie im Arbeitszeitgesetz vorgenommen – nicht den zwingenden Vorgaben aus Europa entspricht und das System der bisher abgeleisteten Bereitschaftsdienste mit überlangen Arbeitszeiten illegal ist.

Es steht unbestritten fest, dass überlange Arbeitszeiten, zu wenig Personal und zu geringe Entlohnung Ärztinnen und Ärzte zwingen, von ihrem Arbeitsplatz in alternative Berufe zu flüchten. Diese Ärzteflucht, die zu einem erheblichen Ärztemangel in Krankenhäusern führt, gefährdet in zunehmendem Maße die Versorgung der Patienten. Insbesondere die unzumutbaren Arbeitsbedingungen aufgrund der Bereitschaftsdienstregelung im Arbeitszeitgesetz führen zur Überlastung des ärztlichen Personals und zur Demotivierung. Der deutsche Ärztetag appelliert deshalb an die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, ihre auf dem 2. Arbeitszeitgipfel am 26.03.2003 gegebene Zusage einzuhalten und sich für die Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen in den Krankenhäusern einzusetzen.

Die Änderung des Arbeitszeitgesetzes sowie die Übernahme der dadurch verursachten Folgekosten müssen Bestandteil bei dem anstehenden Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitssystems (Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz – GMG) sein.

© 2003, Bundesärztekammer.