ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I – 6
Auf Antrag von Herrn Henke, Dr. Mitrenga und
Dr. Wolter (Drucksache I-6) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Der 106. Deutsche Ärztetag
fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, bei der anstehenden
Strukturreform im Gesundheitswesen eine möglichst gute Versorgung der
Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und die zwingenden europäischen Vorgaben
im Arbeitszeitgesetz zu berücksichtigen.
Der Europäische Gerichtshof
hat in der Vorabentscheidung vom 03.10.2000 eindeutig
die gesamte Zeit des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit gewertet. In einem
Urteil
vom 18.02.2003 wurde dies vom Bundesarbeitsgericht bekräftigt und die fehlende
Umsetzung im Arbeitszeitgesetz angemahnt. Nach dieser Rechtslage steht unumgänglich
fest, dass eine Bewertung der Bereitschaftsdienste als Ruhrzeit – wie im Arbeitszeitgesetz
vorgenommen – nicht den zwingenden Vorgaben aus Europa entspricht und das
System der bisher abgeleisteten Bereitschaftsdienste mit überlangen
Arbeitszeiten illegal ist.
Es steht unbestritten fest,
dass überlange Arbeitszeiten, zu wenig Personal und zu geringe Entlohnung
Ärztinnen und Ärzte zwingen, von ihrem Arbeitsplatz in alternative Berufe zu
flüchten. Diese Ärzteflucht, die zu einem erheblichen Ärztemangel in
Krankenhäusern führt, gefährdet in zunehmendem Maße die Versorgung der Patienten.
Insbesondere die unzumutbaren Arbeitsbedingungen aufgrund der Bereitschaftsdienstregelung
im Arbeitszeitgesetz führen zur Überlastung des ärztlichen Personals und zur
Demotivierung. Der deutsche Ärztetag appelliert deshalb an die Bundesministerin
für Gesundheit und Soziale Sicherung, ihre auf dem 2. Arbeitszeitgipfel am
26.03.2003 gegebene Zusage einzuhalten und sich für die Verbesserung der
Arbeitszeitbedingungen in den Krankenhäusern einzusetzen.
Die Änderung des
Arbeitszeitgesetzes sowie die Übernahme der dadurch verursachten Folgekosten
müssen Bestandteil bei dem anstehenden Gesetz zur Modernisierung des
Gesundheitssystems (Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz – GMG) sein.
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