ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I
– 8
Auf Antrag von Herrn Henke, Dr. Mitrenga und
Dr. Wolter (Drucksache I-8) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Mit Erstaunen und großer
Enttäuschung hat der 106. Deutsche Ärztetag zur Kenntnis genommen, dass in
keinem der bislang bekannt gewordenen Arbeitsentwürfe des GMG die von der
Bundesgesundheitsministerin auf dem 2. Arbeitszeitgipfel am 26.03.2003
gegebene Zusage, sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im
Krankenhaus einzusetzen, gesetzestechnisch umgesetzt wurde.
Zugesagt wurde
- die sich aus
einer notwendigen Änderung des Arbeitszeitgesetzes infolge der
EuGH-Rechtsprechung ergebenden Finanzierungsfolgen für die Krankenhäuser im
Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens zur Modernisierung des Gesundheitswesens zu
berücksichtigen.
Die Zeit ist nun reif, Worten
Taten folgen zu lassen, denn in Kürze wird der endgültige Gesetzentwurf zur
Reform des Gesundheitswesens vorgelegt. Ausgehend von der o. g. Zusage und
der Tatsache, dass aufgrund der unmissverständlichen nationalen und
internationalen Rechtsprechungen eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes
notwendig ist, erwarten die Medizinstudenten, die jungen Mediziner und die rd.
140.000 Krankenhausärzte, dass die Übernahme der Folgekosten durch die Änderung
des Arbeitszeitgesetzes Bestandteil der anstehenden Reform des Gesundheitswesens
sein muss, um endlich eine Verbesserung der unzumutbaren Arbeitsbedingungen in
den Kliniken zu erreichen.
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