Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 14

Der Antrag von Dr. Voigt (Drucksache II-14) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die (Muster-)Weiterbildungsordnung muss die Möglichkeit einer "Weiterqualifikation" eröffnen, damit, bedingt durch den steten medizinischen Fortschritt, der Facharzt die Möglichkeit hat, sein Tätigkeitsspektrum den Entwicklungen anzupassen.

Begründung:

Der Zuwachs medizinischen Wissens und medizinisch-technischer Möglichkeiten erfordert die ständige Adaptierung entsprechender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den jeweiligen Fachgebieten. Der Erwerb entsprechender Qualifikationen kann nicht der ärztlichen Fortbildung überlassen werden, sondern ist im ärztlichen Weiterbildungsrecht zu verankern. Um der Tendenz der Zersplitterung der Gebiete vorzubeugen, muss es neben dem Instrumentarium der Zusatzweiterbildung eine weitere Möglichkeit geben, neue Inhalte in das Gebiet einfließen zu lassen und ihren Erwerb durch eine Qualifikation dokumentieren zu können.

Die Bestimmung hierzu könnte wie folgt gefasst werden:

"Kammermitglieder, die ihre Weiterbildung in einem Gebiet vor einer Erweiterung der Bestimmungen über den Inhalt des Gebietes oder Schwerpunktes abgeschlossen haben, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Erweiterung ihrer Facharzt- bzw. Schwerpunktkompetenz. Für diese Weiterqualifikation haben sie nachzuweisen, dass sie die ergänzenden eingehenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter Anleitung eines hierfür zur Weiterbildung befugten Arztes und unter vergleichbaren Bedingungen wie die im Rahmen der regulären Weiterbildung an Art und Inhalt der Weiterbildung gestellten Anforderungen erworben haben."

© 2003, Bundesärztekammer.