BESCHLUSSANTRAG II
– 14
Der Antrag von Dr.
Voigt (Drucksache II-14) wird zur weiteren Beratung
an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die
(Muster-)Weiterbildungsordnung muss die Möglichkeit einer
"Weiterqualifikation" eröffnen, damit, bedingt durch den steten
medizinischen Fortschritt, der Facharzt die Möglichkeit hat, sein
Tätigkeitsspektrum den Entwicklungen anzupassen.
Begründung:
Der Zuwachs medizinischen
Wissens und medizinisch-technischer Möglichkeiten erfordert die ständige
Adaptierung entsprechender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den
jeweiligen Fachgebieten. Der Erwerb entsprechender Qualifikationen kann nicht
der ärztlichen Fortbildung überlassen werden, sondern ist im ärztlichen
Weiterbildungsrecht zu verankern. Um der Tendenz der Zersplitterung der Gebiete
vorzubeugen, muss es neben dem Instrumentarium der Zusatzweiterbildung eine
weitere Möglichkeit geben, neue Inhalte in das Gebiet einfließen zu lassen und
ihren Erwerb durch eine Qualifikation dokumentieren zu können.
Die Bestimmung hierzu könnte
wie folgt gefasst werden:
"Kammermitglieder, die
ihre Weiterbildung in einem Gebiet vor einer Erweiterung der Bestimmungen über
den Inhalt des Gebietes oder Schwerpunktes abgeschlossen haben, erhalten auf
Antrag eine Bescheinigung über die Erweiterung ihrer Facharzt- bzw. Schwerpunktkompetenz.
Für diese Weiterqualifikation haben sie nachzuweisen, dass sie die ergänzenden
eingehenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter Anleitung eines
hierfür zur Weiterbildung befugten Arztes und unter vergleichbaren Bedingungen
wie
die im Rahmen der regulären Weiterbildung an Art und Inhalt der Weiterbildung
gestellten Anforderungen erworben haben."
|