Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 6

Auf Antrag von PD Dr. Raidt und Dr. Mitrenga (Drucksache II-6) beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:

In § 2 Abs. 3 der neuen Weiterbildungsordnung möge der Satz wieder eingefügt werden:

„Die in der Schwerpunktkompetenz vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte beschränken nicht die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit im Gebiet.“

Begründung:

Dies ist zwar bereits im Heilberufegesetz kodiert, dient aber zur Klarstellung, besonders für die Internisten.

© 2003, Bundesärztekammer.