BESCHLUSSANTRAG II
– 6
Auf Antrag von PD Dr. Raidt und Dr. Mitrenga (Drucksache II-6) beschließt der 106. Deutsche
Ärztetag:
In § 2 Abs. 3 der neuen
Weiterbildungsordnung möge der Satz wieder eingefügt werden:
„Die in der
Schwerpunktkompetenz vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte beschränken nicht
die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit im Gebiet.“
Begründung:
Dies ist zwar bereits im Heilberufegesetz kodiert, dient aber zur Klarstellung, besonders
für die Internisten.
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