Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 7

Der Antrag von PD Dr. Raidt und Dr. Mitrenga (Drucksache II-7) wird in zweiter Lesung zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

In den allgemeinen Bestimmungen zu den Inhalten der Fächer möge der Terminus „einfaches Labor“ durch „gebietsbezogenes Labor“ ersetzt und die Klammer (Basislabor) gestrichen werden.

Begründung:

Die vorherige Regelung würde zu erheblichen Engpässen in kleinen und mittleren Krankenhäusern führen und das Labor (Trockenchemie) erheblich verteuern.

In den USA wurde mittlerweile das reine „Point of care“-Labor aus Haftpflichtgründen wieder in Komplettlösungen an Krankenhäusern zurückgeführt.

© 2003, Bundesärztekammer.