BESCHLUSSANTRAG II – 7
Der Antrag von PD Dr. Raidt und Dr. Mitrenga (Drucksache II-7) wird in zweiter Lesung zur
weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
In den allgemeinen Bestimmungen
zu den Inhalten der Fächer möge der Terminus „einfaches Labor“ durch
„gebietsbezogenes Labor“ ersetzt und die Klammer (Basislabor) gestrichen
werden.
Begründung:
Die vorherige Regelung würde
zu erheblichen Engpässen in kleinen und mittleren Krankenhäusern führen und das
Labor (Trockenchemie) erheblich verteuern.
In den USA wurde
mittlerweile das reine „Point of care“-Labor aus
Haftpflichtgründen wieder in Komplettlösungen an Krankenhäusern zurückgeführt.
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