BESCHLUSSANTRAG II
– 16
Auf Antrag von Dr. Munte,
Frau Dr. Pfaffinger und Dr. Hoppenthaller (Drucksache
II-16) beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:
In der dem 106. Deutschen Ärztetag vorgelegten Beschlussvorlage zur Novelle der (Muster‑)
Weiterbildungsordnung ist unter „Allgemeine Bestimmungen für die Abschnitte B
und C“ unter „Allgemeine Inhalte der Weiterbildung“ aufgeführt, dass die
Weiterbildung „unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen auch den
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in ... „den Maßnahmen der
Qualitätssicherung“ beinhaltet. Hier sollte „...und des Qualitätsmanagements“ ergänzt
werden.
Der 106. Deutsche Ärztetag
befürwortet angesichts der großen Bedeutung guter Qualität in der ärztlichen
Berufsausübung, dass für alle Gebiete das medizinische Qualitätsmanagement als
obligatorischer Inhalt der ärztlichen Weiterbildung festgeschrieben wird.
Bei der Erteilung von
Weiterbildungsbefugnissen und in den Facharztprüfungen ist verstärkt auf die
Erfüllbarkeit bzw. Erfüllung der genannten Anforderungen zu achten.
Begründung:
Nach der internationalen
Definition umfasst das Qualitätsmanagement alle Tätigkeiten, die dazu dienen,
die Qualität der ärztlichen Versorgung hoch zu halten bzw. noch weiter zu
verbessern. Aktivitäten der Qualitätssicherung stellen nur einen Teil des
Qualitätsmanagements dar. Somit muss ein angemessenes Qualitätsmanagement ein unverzichtbarer
Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung sein. Das medizinische
Qualitätsmanagement hat mittlerweile einen hohen Reifegrad (siehe Curriculum
„Ärztliches Qualitätsmanagement“ der Bundesärztekammer) erreicht und enthält
eine Vielfalt von Konzepten und Aktivitäten, so dass Weiterbilder und in Weiterbildung
befindliche Kolleginnen und Kollegen konkrete Anhaltspunkte benötigen, welche
Inhalte unbedingt vermittelt bzw. erarbeitet werden müssen. Weiterbilder
sollten hier mit gutem Beispiel vorangehen.
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