Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 62

Der Antrag von Frau Dr. Rothe-Kirchberger (Drucksache II-62) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die Integration Psychosomatischer Grundkompetenz in fast allen klinischen Weiterbildungen soll verbindlich erhalten werden.

Die Qualität als Weiterbildungsmodus soll bundeseinheitlich nach wissenschaftlich gesicherten Kriterien gewährleistet werden. Der Weiterbildungsteil kann alternativ durch anerkannte psychosomatische Fachreferenten, die von den Weiterbildern verpflichtet werden, am Krankenhaus oder im Rahmen von zertifizierten Kursen vermittelt werden.

Begründung:

Trotz anfänglicher Motivationsprobleme und Widerstände wurden die bisher vor allem in Baden-Württemberg durchgeführten Kurse zur Vermittlung der psychosomatischen Grundkompetenzen für Fachärzte erfolgreich durchgeführt. Die Befragung von 20 Anbietern ergab gute Bewertungen der Kurse durch die Teilnehmer im Bereich der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Die Ärzte in der Weiterbildung sollen durch den Erwerb der psychosomatischen Grundkompetenz so wenig wie möglich finanziell und zeitlich belastet werden. Daher ist eine möglichst kostenneutrale Integration der Vermittlung der psychosomatischen Inhalte in die zuständigen Krankenhäuser durch den Weiterbilder zu fördern.

© 2003, Bundesärztekammer.