BESCHLUSSANTRAG II – 62Der Antrag von Frau Dr. Rothe-Kirchberger
(Drucksache II-62) wird zur weiteren Beratung an den
Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die Integration
Psychosomatischer Grundkompetenz in fast allen klinischen Weiterbildungen soll
verbindlich erhalten werden.
Die Qualität als
Weiterbildungsmodus soll bundeseinheitlich nach wissenschaftlich gesicherten
Kriterien gewährleistet werden. Der Weiterbildungsteil kann alternativ durch
anerkannte psychosomatische Fachreferenten, die von den Weiterbildern
verpflichtet werden, am Krankenhaus oder im Rahmen von zertifizierten
Kursen vermittelt werden.
Begründung:
Trotz anfänglicher
Motivationsprobleme und Widerstände wurden die bisher vor allem in
Baden-Württemberg durchgeführten Kurse zur Vermittlung der psychosomatischen
Grundkompetenzen für Fachärzte erfolgreich durchgeführt. Die Befragung von 20
Anbietern ergab gute Bewertungen der Kurse durch die Teilnehmer im Bereich der
Landesärztekammer Baden-Württemberg. Die Ärzte in der Weiterbildung sollen
durch den Erwerb der psychosomatischen Grundkompetenz so wenig wie möglich
finanziell und zeitlich belastet werden. Daher ist eine möglichst kostenneutrale
Integration der Vermittlung der psychosomatischen Inhalte in die zuständigen
Krankenhäuser durch den Weiterbilder zu fördern.
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