BESCHLUSSANTRAG II – 22
Der
Antrag von Prof. Dr. Ludwig (Drucksache II-22) wird zur weiteren
Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Der Deutsche Ärztetag möge
beschließen, dass in der (Muster-)Weiterbildungsordnung für den Facharzt für
Innere Medizin und Schwerpunkt Angiologie als
Weiterbildungsinhalt die Durchführung und Beurteilung von Magnetresonanzverfahren
zur Darstellung der extrakardialen Gefäße aufgenommen wird.
Begründung:
Bei dem Magnetresonanzverfahren handelt es sich um
eine neue diagnostische Methode, die sich zur Beurteilung von Gefäßerkrankungen
in zunehmendem Maße für Angiologen als unabdingbar
erweist.
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