Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 87

Der Antrag von Herrn B. Zimmer und Dr. Hülskamp (Drucksache II-87) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Auf Seite 62 des Bundesärztekammer-Entwurfes zur (Muster-)Weiterbildungs­ordnung möge nach Zeile 46 folgender Passus eingefügt werden:

„Umfassende palliative Behandlung/Versorgung der Patientin/des Patienten besonders auch durch Koordination der am Versorgungsprozess nichtärztlichen und ärztlichen Beteiligten, insbesondere im Wohnumfeld/im jeweiligen Versorgungsumfeld (z. B. Heim-, Tages-, Nachtpflegeeinrichtung, Hospizeinrichtung) unter Nutzung der erlebten Biographie der Patientin/des Patienten mit dem Ziel bestmöglicher Lebensqualität im Sinne des Lebensplanes der Patienten.“

Begründung:

Die beschriebene hausärztliche Versorgungsleistung entspricht den Forderungen aus dem Bereich Sterbebegleitung leistender Personen ebenso wie denen der rahmengebenden Politik und gewährleistet langfristig eine qualitativ hochstehende hausärztliche Versorgung Sterbender im vertrauten Lebensumfeld.

© 2003, Bundesärztekammer.