BESCHLUSSANTRAG II – 87
Der
Antrag von Herrn B. Zimmer und Dr. Hülskamp
(Drucksache II-87) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Auf Seite 62 des
Bundesärztekammer-Entwurfes zur (Muster-)Weiterbildungsordnung möge nach Zeile
46 folgender Passus eingefügt werden:
„Umfassende palliative Behandlung/Versorgung der Patientin/des
Patienten besonders auch durch Koordination der am Versorgungsprozess
nichtärztlichen und ärztlichen Beteiligten, insbesondere im Wohnumfeld/im
jeweiligen Versorgungsumfeld (z. B. Heim-, Tages-, Nachtpflegeeinrichtung,
Hospizeinrichtung) unter Nutzung der erlebten Biographie der Patientin/des
Patienten mit dem Ziel bestmöglicher Lebensqualität im Sinne des Lebensplanes
der Patienten.“
Begründung:
Die beschriebene
hausärztliche Versorgungsleistung entspricht den Forderungen aus dem Bereich
Sterbebegleitung leistender Personen ebenso wie denen der rahmengebenden
Politik und gewährleistet langfristig eine qualitativ hochstehende
hausärztliche Versorgung Sterbender im vertrauten Lebensumfeld.
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