ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG II – 2b
Der Antrag von Frau Dr. Rothe-Kirchberger (Drucksache
II-2b) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Der Antrag II-2 des
Vorstandes der Bundesärztekammer soll um einen weiteren Spiegelstrich ergänzt
werden, nämlich „Psychosomatische Grundversorgung“.
Begründung:
Angesichts des hohen Anteils
psychosomatischer Erkrankungen muss die Psychosomatische Grundversorgung nicht
nur als berufsbegleitende Qualifikation, sondern als Zusatz-Weiterbildung
gesichert werden
Der Wegfall an Psychosomatischer
Grundversorgung als verbindlicher Teil der Weiterbildungsordnung wäre
inhaltlich nicht zu verantworten.
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