BESCHLUSSANTRAG II
– 50
Auf Antrag von Prof.
Dr. Kunze, Dr. Peters und Dr. Voigt (Drucksache
II-50) beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:
Bei den auf den
Seiten 147, 149 und 151 der Beratungsunterlage aufgeführten Zusatzweiterbildungen
werden als Weiterbildungszeiten jeweils definiert:
36 Monate, davon können
bis zu
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12 Monate
aus der Facharztweiterbildung angerechnet werden und
-
18 Monate
im ambulanten Bereich abgeleistet werden.
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