BESCHLUSSANTRAG II – 53
Der
Antrag von Frau Dr. Gitter (Drucksache II-53) wird zur weiteren
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
In Zeile A „Voraussetzung zum
Erwerb der Bezeichnung“ zu ergänzen: „oder Kinderchirurgie“, so dass es lautet
„Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung in Orthopädie
und Unfallchirurgie oder Kinderchirurgie“.
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