Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 17

Der Antrag von Dr. Schuch (Drucksache II-17) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Es wird beantragt, auf Seite 152 in der Zusatzweiterbildung Kinderrheumatologie Spiegelstrich Zeile 42/43 und 47 wie folgt zu ergänzen:

Zeile 42/43:

„Erfahrungen und Fertigkeiten in der Indikationsstellung, Methodik, Durchführung und Einordnung der Laboruntersuchungen von immunologischen Parametern in das Krankheitsbild“

Zeile 47:

„Sonographie des Bewegungsapparates einschließlich Arthrosonographie

Begründung:

§         In der Kinderrheumatologie ist das immunologische Speziallabor sowohl bei der Diagnostik, der Differentialdiagnostik, wie auch bei der Langzeitbetreuung ein essentieller Bestandsteil in der Versorgung und Betreuung der Patienten.

§         Bei Kindern und Jugendlichen mit rheumatischen Erkrankungen bestehen oft altersspezifische Krankheitsbilder und ebenso altersspezifische Laborveränderungen. Diese erfordern die Interpretation im Kontext der klinischen Symptome.

© 2003, Bundesärztekammer.