BESCHLUSSANTRAG II – 25
Der
Antrag von Frau Dr. Heinemann, Prof. Dr. Ochs und Prof. Dr. Ludwig
(Drucksache II-25) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Änderungsantrag zur Zusatzweiterbildung
„Magnetresonanztomographie“ (Seite 153, Entwurf der
(Muster-)Weiterbildungsordnung 2003)
Hiermit beantragen wir:
1.
dass
in der Zusatzweiterbildung „fachgebundene Magnetresonanztherapie“ die Weiterbildungszeit
auf 12 Monate begrenzt wird und
2.
dass
als Weiterbildungsbefugte neben den Weiterbildungsbefugten für Radiologie auch
Weiterbildungsbefugte für Angiologie, Gastroenterologie, Kardiologie und Orthopädie gem. § 5,
Abs. 1 Satz 1, die auch im Besitz der Zusatzweiterbildung „fachgebundene MRT“
sind, zugelassen werden.
Der entsprechende Satz in der
Zusatzweiterbildung „Fachgebundene MRT“ sollte daher lauten:
12 Monate bei einem
Weiterbildungsbefugten für Radiologie oder einem Weiterbildungsbefugten für Angiologie, Gastroenterologie,
Kardiologie oder Orthopädie gemäss § 5, Abs. 1, Satz 1, die auch im Besitz der
Zusatzweiterbildung „fachgebundene MRT“ sind. Davon können bis zu sechs Monate
im ambulanten Bereich abgeleistet werden.
Begründung:
1.
Die MRT hat
sich in den letzten Jahren zu einer unverzichtbaren nicht-invasiven
und nicht-röntgengebundenen Diagnostik entwickelt,
die in Bezug auf die einzelnen Fächer einen ähnlichen Querschnittscharakter
aufweist wie heute die Anwendung von Ultraschall in der Medizin. Das Verfahren
muss daher im Rahmen der Weiterbildung für die Fachärzte entsprechender Gebiete
zugänglich gemacht werden.
2.
Um als
Radiologe kernspintomographische Leistungen an allen
Organen und Körperteilen abrechnen zu können (Kernspintomographie-Verordnung),
muss eine Weiterbildungszeit von nur einem Jahr nachgewiesen werden, wenn ein
weiteres Jahr im CT nachgewiesen werden kann. Es ist unverständlich, wieso die
organgebundene Zusatzweiterbildung für
Nicht-Radiologen die doppelte Weiterbildungszeit erfordert.
3.
Die
Weiterbildung „fachgebundene MRT“ kann von MR-Zentren,
die mit hohen Untersuchungszahlen fachspezifische Fragestellungen bearbeiten,
genauso gut angeboten werden wie von allgemein radiologisch ausgerichteten MR-Zentren.
Dieser Antrag wird
unterstützt von
§
Der
Deutschen Gesellschaft für Kardiologie
§
Der
Deutschen Gesellschaft für Angiologie
§
Der
Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen
§
Der
Deutschen Gesellschaft für Orthopädie
Entsprechende
schriftliche Erklärungen liegen dem Präsidium des Ärztetages vor.
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