BESCHLUSSANTRAG II
– 28
Der Antrag von Herr Prof. Dr. Doench (Drucksache
II-28) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Weiterbildungszeit:
240 Stunden Kursweiterbildung
gemäß § 4 Absatz 8 in Naturheilverfahren
und
3 Monate Weiterbildung bei
einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Absatz 1, Satz 2
Begründung:
Die Weiterentwicklung in den
verschiedenen Methoden der Naturheilverfahren erfordert eine längere
Weiterbildungszeit, auch aus Gründen der Qualität.
Da die Zusatzweiterbildung
Naturheilverfahren nicht allein durch Kurse, sondern auch durch die Erfahrung
in praktischer Medizin erworben werden müssen, ist die Weiterbildung bei einem
Weiterbildungsbefugten nicht verzichtbar.
|