BESCHLUSSANTRAG II – 39
Auf Antrag von Dr. Metke (Drucksache
II-39)
beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:
Röntgendiagnostik
– fachgebunden
Die Zusatzweiterbildung
Röntgendiagnostik-fachgebunden soll wie folgt ergänzt werden:
Weiterbildungszeit
§
18 Monate
fachgebundene Röntgendiagnostik bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie
oder Teilradiologie
Begründung:
Die ausschließliche Bindung
teilradiologischer Weiterbildung an das Fachgebiet Radiologie entspräche nicht
der teilradiologischen Qualifikation und birgt damit die Gefahr der
Einschränkung der teilradiologischen Weiterbildung und der Patientenversorgung
in sich, da aus Kapazitätsgründen in radiologischen Einheiten nicht in ausreichender
Zahl weitergebildet werden kann.
Des Weiteren bedeutet dies
eine Einschränkung der fachgebundenen Diagnostik und der fachärztlichen
Berufsausübung.
Der Antrag wird von allen
teilradiologisch tätigen Berufsverbänden und wissenschaftlichen Gesellschaften
mitgetragen.
Die beantragte Formulierung
entspricht der aktualisierten Röntgenverordnung.
In der Weiterbildungsordnung
ist keine Monopolisierung von Inhalten zu Gunsten oder Ungunsten eines Gebietes
vorgesehen. Dies gilt auch für die Radiologie in den Organfächern.
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