BESCHLUSSANTRAG II – 36 Auf
Antrag von Dipl.-Med. Menzel, Prof. Dr. Lob und Dr. Holfelder (Drucksache
II-36) beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:
Die Zusatzweiterbildung „Röntgendiagnostik“
– fachgebunden – muss für jeden Befugten die Teilradiologie anwendenden
Facharzt auch beim Weiterbilder seines Fachgebietes, der im Besitz der
Fachkunde nach Röntgen-Verordnung ist und selbst die Teilradiologie ausübt, erwerbbar
sein.
Begründung:
1.
Die
Röntgen-Verordnung schreibt vor, dass der die Fachkunde vermittelnde Arzt
selbst in ihrem Besitz sein muss. Das Berufsrecht sollte hier nicht im vorauseilenden
Gehorsam Engpässe in der Weiterbildung schaffen.
2.
Alle
Röntgenstrahlen anwendenden Ärzte, die fachlich an ihre Gebietsgrenzen gebunden
sind, unterliegen den gleichen Anforderungen an Qualität, Kontrolle und Strahlenschutz
wie Radiologen.
3.
Es bestehen
begründete Zweifel, dass genügend radiologische Weiterbildungsstellen für alle
Gebiete, in denen ein Bedarf für die Teilradiologie besteht, vorgehalten werden
können und diese auch bezahlt werden können. Die ½-jährige Weiterbildungszeit
für Allgemeinmedizin in Kinderheilkunde sollte ein warnendes Beispiel sein.
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