BESCHLUSSANTRAG II – 45
Auf
Antrag von Dr. König, Dr. Albring und Dr. Hülskamp (Drucksache
II-45) beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:
(Änderungs-)Antrag zur
Beschlussvorlage II-1 des Vorstandes der Bundesärztekammer zur
(Muster-)Weiterbildungsordnung:
Die in der Definition der
Zusatzweiterbildung ‚Röntgendiagnostik – fachgebunden’ aufgeführten
Organsysteme werden um das Organsystem „Mamma“
ergänzt. Unter Weiterbildungszeit heißt es ergänzend:
„12 Monate
Röntgendiagnostik Mamma bei einem Weiterbildungsbefugten
für Radiologie gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1, davon können
-
6 Monate
während einer Facharztweiterbildung bei einem für diese Zusatzweiterbildung
Befugten gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 abgeleistet werden.“.
Begründung:
Bis zu 40 %
der in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Mammographien werden
derzeit durch gynäkologische Teil-Radiologen erbracht. Im Rahmen der bereits
in
Kraft getretenen bzw. kurz vor Vertragsabschluss stehenden Verträge zum Disease Management Programm „Mamma-Karzinom“
wie auch zum bundesweit einzuführenden Mammographie-Screening
ist die Erbringung von mammographischen Leistungen
durch Radiologen und Gynäkologen mit Zukunftswirkung festgeschrieben. Diese
Tatsache muss sich auch im Weiterbildungsrecht widerspiegeln.
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