Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 88

Der Antrag von Dr. Clever, PD Dr. Benninger und Dr. Dietsche (Drucksache II-88) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die Suchtmedizin wird unter Abschnitt C in den Katalog der Zusatzweiterbildungen aufgenommen.

Begründung:

Die Suchtmedizin als Querschnittsaufgabe praktisch aller Gebiete wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen. In den Richtlinien der BÄK zur BtmVV (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung) wird eine suchttherapeutische Grundqualifikation gefordert. Alkoholerkrankung, Medikamentenabhängigkeit, Nikotinsucht, Essstörungen, Spiel- und Internetsucht sind bedeutende Krankheitserscheinungen von Suchtkrankheit.

© 2003, Bundesärztekammer.