Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Palliativmedizinische Versorgung in Deutschland

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG III – 3

Auf Antrag von Herrn Zimmer (Drucksache III-3) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Träger von Kliniken, in denen regelhaft schwerstkranke und sterbende Patienten betreut werden, werden aufgefordert, „Konsiliarärzte für Palliationsfragen“ abteilungsübergreifend zu etablieren.

Begründung:

So wird schnellstmöglich eine Implementierung von palliativen, interdisziplinären Handeln angestoßen.

Neben der gezielten Weiterbildung der Hausärzte (FA für Allg. Innere und Allgemeinmedizin) und einer flächendeckenden Vermittlung von palliativmedizinischem Wissen durch Kurse der Ärztekammern (s. Westfalen-Lippe) ist hier eine Schließung der Lücken in der Breite möglich.

© 2003, Bundesärztekammer.